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Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte weist auf folgende Entscheidung des OLG Stuttgart zum Kapitalanlagerecht hin: Der vom Landgericht Stuttgart zu einer mehrjährigen Haftstrafe wegen Untreue und Betruges verurteilte Fondsinitiator Klaus Neuschwander sowie der Treuhänder Thomas Fegert haben mit ihrer WGS-Unternehmensgruppe tausende Anleger geschädigt, die riskante Anteile an geschlossenen Immobilienfonds der Stuttgarter Firmengruppe kauften. Da die Fondsanteile nur einen Bruchteil der versprochenen Rendite abwerfen, müssen die Opfer der WGS die erheblichen und oft nachteilig ausgestalteten Finanzierungsverträge aus eigenen Mitteln bestreiten. Zahlreiche dieser Fondsbeteiligungen sind durch die Landesbank Baden-Württemberg (L-Bank) finanziert worden. Mit der Rückabwicklung dieser und ähnlicher Verträge haben sich in der Vergangenheit zahlreiche Oberlandesgerichte auseinandergesetzt. Die L-Bank hat im Zusammenhang mit der Rückabwicklung einer Beteiligung am WGS-Fonds Nr. 40 am 20. November 2002 vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe eine weitere Niederlage erlitten. Nach Ansicht des Gericht enthielten die verwendeten Darlehensverträge keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung, mit der Folge dass die Kunden noch heute die Rückabwicklung der abgeschlossenen Kreditverträge verlangen können. Noch wichtiger ist die Feststellung des Gerichts, dass Darlehensvertrag und die finanzierte Fondsbeteiligung als verbundenes Geschäft anzusehen sind. Die Kunden können daher sämtliche an die Bank gezahlten Zins- und Tilgungsleistungen sowie abgetretene Lebensversicherungen zurückverlangen und sind ihrerseits von den eingegangenen Kreditverbindlichkeiten befreit. Die gewährte Darlehensvaluta braucht nicht zurückerstattet werden. Lediglich die Fondsbeteiligung ist der Bank im Gegenzug herauszugeben. OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.11.2002, Az.: 1 U 45/02
Ansprechpartner:

Marko Martschewski
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: martschewski@gansel-rechtsanwaelte.de

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de
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