Berlin, den 11.10.2010: Nach Verkehrsunfällen kommt es häufig zu Verzögerungen bei der Schadensregulierung. Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Sie über eine Gerichtsentscheidung, die klarstellt, dass eine Prüfungsdauer des Haftpflichtversicherers von 4 bis 6 Wochen abgewartet werden muss.
Der Fall
Nach einem Verkehrsunfall forderte der Anwalt des Geschädigten die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zur umgehenden Schadensregulierung auf. Innerhalb einer Frist von drei Wochen nach dem Unfall sollte die Versicherung zahlen. Schließlich kam es zur Klage.
Die Entscheidung
Das OLG Stuttgart sah keinen Grund zur Klage. In der Rechtsprechung sei es anerkannt, dass der Haftpflichtversicherer selbst bei einfachen Sachverhalten 4 bis 6 Wochen zur Prüfung benötige. Die Bearbeitung von Schadensersatzforderungen aus Verkehrsunfällen stelle ein Massengeschäft der Haftpflichtversicherers dar, bei dem es einem Versicherungsunternehmen nicht zuzumuten sei, innerhalb einer kürzeren Frist die Schadensregulierung abzuwickeln.
Bei einer Klagerhebung müsse der Geschädigte mindestens 4 Wochen ab konkreter Schadensbezifferung warten, da die Reparaturwerkstätten meist nicht auf sofortiger Bezahlung bestehen, wenn die Reparatur über eine Versicherung abgerechnet wird.
Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 26.04.2010, Az.: 3 W 15/10
Kommentar
Auch wenn Reparaturwerkstätten meist nur dann nicht auf sofortiger Zahlung bestehen, wenn eine Reparaturkostenübernahmeerklärung durch den Versicherer vorliegt oder Vertrauen in die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers besteht, Geschädigte müssen mit dieser Entscheidung des OLG Stuttgart leben.
Wir bemühen uns stets um eine schnellstmögliche Schadensregulierung. Bei einfach gelagerten Fällen und klarer Haftungslage gelingt es uns daher meist, einen Unfallschaden in kürzerer Zeit zu regulieren.
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