HOME STANDORTE MITARBEITER KARRIERE KOSTEN IMPRESSUM
Geldanlagen
Genossenschaftsbeteiligungen
Aktien und Aktienfonds
Anleihen
Gold
Offene Fonds
Steuersparimmobilien
Unternehmensbeteiligungen
Zertifikate
Special: Geschlossene Fonds
Flugzeug- und Triebwerkfonds
Fonds von A bis Z
Hotel- und Ferienparkfonds
Containerfonds
Immobilienfonds
Lebensversicherungsfonds
Medienfonds
Schiffsfonds
Umweltfonds
Bank- und Kreditrecht
Immobiliendarlehen
Vermögensverwaltung
Fremdwährungsdarlehen
Immobilie und Grundstück
WEG-Auseinandersetzung
Bauen
Baumängel
Wohnraumvermietung
Versicherungen
Kaskoversicherung
Berufsunfähigkeit
Hausratversicherung
Krankenversicherung
Lebensversicherung
Unfallversicherung
Wohngebäudeversicherung
Angebote für Unternehmen
Kapitalanlagen & Kredite
Versicherungen
Immobilien & Miete
Versicherungen >> Krankenversicherung
Lasik-OP: Gansel Rechtsanwälte erstreiten Erfolg für Mandantin trotz ablehnendem Gerichtsgutachten
8.10.2010

Berlin, den 08.10.2010: Erneut haben wir in einem unserer Verfahren (hier: vor dem Amtsgericht Stuttgart) die Kostenübernahme für eine LASIK-Operation (hier: durch die Württembergischen Krankenversicherung a.G.) erstritten.

 

Der Fall
Unsere Mandantin ist bei der Württembergischen Krankenversicherung a.G. privat krankenversichert. Sie litt infolge ihrer Fehlsichtigkeit schon viele Jahre an Migräneanfällen. Durch eine Lasik-Operation ließ sie schließlich ihre Kurzsichtigkeit auf beiden Augen, verbunden mit einem Astigmatismus, korrigieren. Die Versicherung weigerte sich aber, dafür die Kosten zu erstatten; der Sehfehler sei keine Krankheit im Sinne der Versicherungsbedingungen. Außerdem wäre die Behandlung nicht medizinisch notwendig gewesen. Daraufhin klagten wir im Auftrag unserer Mandantin.

 

Die Entscheidung
Das Gericht verurteilte die Krankenversicherung zur vollen Kostenübernahme. Unsere Mandantin hat einen Anspruch auf Erstattung der Operationskosten, da die Behandlung medizinisch notwendig gewesen ist. Die Lasik-Operation gehört nach Ansicht des Gerichts inzwischen auch in Deutschland zu den anerkannten Behandlungsmethoden. Die Versicherung dürfe nicht unter Verweis auf die Versicherungsbedingungen die Kostenübernahme für die Lasik-OP mit der Begründung verweigern, das Tragen einer Brille bzw. von Kontaktlinsen „tue es auch“. Ein Prinzip der Vor- oder Nachrangigkeit lasse sich den Versicherungsbedingungen nicht entnehmen.

 

Amtsgericht Stuttgart, Urteil vom 23.09.2010, Az.: 5 C 5406/09

 

Der Kommentar
Die Rechtsprechung zur Kostenübernahme der privaten Krankenversicherung bei Lasik-Operationen tendiert immer stärker dazu, den Versicherten eine Lasik-Operation zuzusprechen. Bemerkenswert an dieser Entscheidung ist, dass im vorliegenden Fall das Gericht zu diesem Ergebnis trotz eines „negativen“ Gutachtens kam. Dazu heißt es wörtlich: „Selbst wenn man mit dem Sachverständigen davon ausginge, dass auch durch die Lasik-Behandlung nicht die Kurzsichtigkeit an sich i.S.v. Heilung behoben wird, sondern nur eine andere Art der optischen Korrektur zur Verfügung steht, so führt dieser Umstand nicht zur medizinischen Nachrangigkeit.“
Den Betroffenen ist zu wünschen, dass die privaten Krankenversicherungen in Kenntnis dieser Rechtsprechung nicht erst vor Gericht zur Kostenübernahme bereit sind. Denn am Ende kommt ihnen die Verweigerung teurer als die Sofortzahlung, da sie im Falle des Unterliegens auch die Kosten des Rechtsstreits – zu denen die Kosten der klagenden Patienten gehören - tragen müssen.

 

Referenz
Wir haben mittlerweile in einer Vielzahl von Fällen die Kostenerstattung für unsere Mandanten erstritten. In einem Fall mussten wir dafür Anfang diesen Jahres den Bundesgerichtshof bemühen. Eine Woche vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung erkannte die Versicherung die geltend gemachten Behandlungskosten zzgl. Verzugszinsen in vollem Umfang an.
Ganz überwiegend können wir unseren Mandanten aber außergerichtlich bzw. in einem erstinstanzlichen Gerichtsverfahren helfen.
 
Ersteinschätzung kostenlos!
Verweigert Ihre private Krankenversicherung die Kostenübernahme für die Lasik-Operation, dann lassen Sie Ihre Ansprüche und Erfolgsaussichten von unserer Fachanwältin für Versicherungsrecht kostenlos prüfen. Fordern Sie dafür unseren Kurzfragebogen an.
Frau Rechtsanwältin Jana Meister kann Sie aufgrund ihrer Erfahrungen schnell über Ihre Ansprüche und Ihre  Erfolgsaussichten informieren. So erfahren Sie, ob die Beauftragung eines Anwaltes für Sie Sinn macht.
Gern können Sie auch gleich mit ihr am Telefon über Ihr Problem sprechen. 

 

Leseempfehlung

Lasik-Operation: Erfolg vor Gericht – Krankenversicherung muss zahlen! (28.9.2010)

Lasik-Operation: Gansel Rechtsanwälte legt beim Bundesgerichtshof Revision ein (10.09.2009)

Lasik-Operation: Private Krankenversicherung muss Kosten übernehmen (23.12.2008)

Private Krankenversicherung: Gericht verurteilt Versicherer zur Kostenübernahme bei einer Augen-Laser-OP (28.03.2007)


Ansprechpartner:

Jana Meister
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: meister@gansel-rechtsanwaelte.de


Fordern Sie einen Kurzfragebogen zur Prüfung Ihres Problems an!

Name, Vorname
E-Mail-Adresse
Wünschen Sie vorab einen Rückruf zur Besprechung Ihres Problems, dann teilen Sie uns bitte Ihre Telefonnummer mit.
Telefon

Wir senden Ihnen den Fragebogen kostenlos und unverbindlich!

Schicken Sie uns den Fragebogen per E-Mail, Fax oder Post ausgefüllt zurück, dann prüfen wir Ihre Ansprüche und unterrichten Sie über die Erfolgsaussichten und die Kosten eines Rechtsstreites.



>> mehr zum Thema Krankenversicherung
24. Mai 2012 - 06:30
Diese Seite weiterempfehlen

Wirtschaftswoche-Logo Top-Anlegeranwälte in Deutschland 2009

mehr Meldungen zum Thema
mehr Artikel zum Thema