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Familie und Partnerschaft >> Scheidung und Trennung
Prüfung Ihrer Vermögensansprüche bei Scheidung
4.10.2010

Anspruchsprüfung für 250 Euro

Unsere Fachanwältin für Familienrecht prüft vor, während oder nach der Scheidung Ihre Vermögensansprüche für pauschal 250 Euro. So erfahren Sie zum einen, was Ihnen gehört und was daher nicht in die Vermögensauseinandersetzung fällt und zum anderen, was Ihnen nach der Scheidung an Vermögen bleibt.

 

Der Weg zum Ergebnis

  • Sie schildern unserer Fachanwältin Ihre Situation am Telefon, per mail, per Post oder gleich in einem persönlichen Gespräch nach einer Terminvereinbarung.
  • Unsere Faschanwältin teilt Ihnen innerhalb von 14 Tagen nach Eingang Ihres Schreibens und ggf. nach Rücksprache das Ergebnis ihrer Prüfung auf Ihren Wunsch per mail, telefonisch oder persönlich in unserer Kanzlei mit.
  • Erst dann erhalten Sie eine Rechnung über 250 Euro incl. MwSt.


Bei Mandat Anrechnung der „Prüfgebühr“
Sollte das Ergebnis unserer Prüfung dazu führen, dass Sie sich mit Ihrem (ehemaligen) Ehepartner über Ihr Vermögen auseinandersetzen müssen, übernehmen wir auf Ihren Wunsch gern das Mandat. Die „Prüfgebühr“ rechnen wir Ihnen dann an.


Ansprechpartner:

Ines Felber
Fachanwältin für Familienrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felber@gansel-rechtsanwaelte.de

>> mehr zum Thema Scheidung und Trennung
24. Mai 2012 - 06:25
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