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Familie und Partnerschaft >> Scheidung und Trennung
Prüfung der Unterhaltsverpflichtung/des Unterhaltsanspruchs gegenüber dem Ehepartner während der Ehe (Trennungsunterhalt)
4.10.2010

Unterhaltsprüfung für 200 Euro

Unsere Fachanwältin für Familienrecht prüft Ihre Unterhaltsverpflichtung bzw. Ihren Unterhaltsanspruch gegenüber Ihrem Ehegatten für pauschal 200 Euro. So erfahren Sie, ob, wie lange und in welcher Höhe Sie unterhaltsverpflichtet bzw. unterhaltsberechtigt sind.

 

Der Weg zum Ergebnis

  • Sie fordern den Fragebogen an, füllen diesen aus und schicken ihn uns per mail oder Post.
  • Wir teilen Ihnen innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Fragebogens das Ergebnis unserer Prüfung auf Ihren Wunsch per mail, telefonisch oder persönlich in unserer Kanzlei mit.
  • Erst dann erhalten Sie eine Rechnung über 200 Euro incl. MwSt.

Gern können Sie aber auch gleich mit unserer Fachanwältin am Telefon über Ihr Problem sprechen und ggf. einen Termin vereinbaren. 

 

Bei Mandat Anrechnung der „Prüfgebühr“
Sollte das Ergebnis unserer Prüfung dazu führen, dass Sie sich mit Ihrem Ehegatten über Ihre Unterhaltsverpflichtung bzw. Ihren Unterhaltsanspruch auseinandersetzen müssen, übernehmen wir auf Ihren Wunsch gern das Mandat. Die „Prüfgebühr“ rechnen wir Ihnen dann an.


Ansprechpartner:

Ines Felber
Fachanwältin für Familienrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felber@gansel-rechtsanwaelte.de


Fordern Sie einen Kurzfragebogen zur Prüfung Ihres Problems an!

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Wünschen Sie vorab einen Rückruf zur Besprechung Ihres Problems, dann teilen Sie uns bitte Ihre Telefonnummer mit.
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Wir senden Ihnen den Fragebogen kostenlos und unverbindlich!

Schicken Sie uns den Fragebogen per E-Mail, Fax oder Post ausgefüllt zurück, dann prüfen wir Ihre Ansprüche und unterrichten Sie über die Erfolgsaussichten und die Kosten eines Rechtsstreites.



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24. Mai 2012 - 06:24
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