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Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG: Nach BGH-Urteil neue Chance für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
30.8.2010

Berlin, den 30.08.2010: Nachdem der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) mit Urteil vom 08.07.2010 (Az.: III ZR 249/09) klargestellt hat, dass es keine grobe Fahrlässigkeit des Anlegers darstellt, wenn er sich auf die mündliche Darstellung des Anlagevermittlers verlässt und dessen Auskünfte nicht anhand des Emissionsprospekt überprüft, können jetzt viele geschädigte Anleger der Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG ihre Ansprüche mit guten Erfolgsausichten geltend machen.
 
Auf den Zeitpunkt kommt es an!
Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung sind nicht unbegrenzt durchsetzbar. Das Gesetz schreibt dafür eine Frist von drei Jahren ab Kenntnis der den Anspruch begründenden Umstände vor. Die Gerichte haben in der Vergangenheit zumeist den Beginn der Verjährungsfrist auf den Tag der Übergabe des fehlerhaften und damit schadensbegründenden Emissionsprospekts gelegt, so dass die Ansprüche der Geschädigten relativ schnell verjährten und damit nicht mehr durchsetzbar waren. Dabei spielte es keine Rolle, ob der Vermittler oder Berater möglicherweise die Risiken im Prospekt herunterspielte, die Chancen höher setzte oder aber auch ganz andere Ausführungen machte.
 
Anleger darf dem Berater trauen

Lebensnah und verbraucherfreundlich urteilten die BGH-Richter jetzt, dass der Anleger den Darlegungen – Versprechungen – des Anlagevermittlers bzw. Anlageberaters vertrauen dürfe und deshalb nicht gezwungen sei, diese anhand des Prospektes zu überprüfen.
Damit beginnt die dreijährige Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche des Anlegers nicht automatisch ab dem Zeitpunkt der Übergabe des  Prospektes und damit der möglichen Kenntnisnahme des Prospektinhalts zu laufen, sondern erst ab tatsächlicher Kenntnis der Falschberatung. Und dazu kommt es fast immer erst in dem Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt. Hier erfährt der Anleger nach Prüfung seines Falles, ob und wie er falsch beraten wurde und ihm so ein Schaden entstanden ist.
 
Referenzen
Wir betreuen seit der Gründung unserer Kanzlei bundesweit Anleger der Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG wegen Falschberatung sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich mit Erfolg.
Wir publizieren ständig zur Anlagevermittlung und Anlageberatung in der Fachpresse.
Wir sind eine der von der „Wirtschaftswoche“ im Jahre 2009 ausgewiesenen „Top-Anlegerschutzkanzleien“.


Ansprechpartner:

Jana Meister
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: meister@gansel-rechtsanwaelte.de

>> mehr zum Thema Unternehmensbeteiligungen
10. Februar 2012 - 20:35
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