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Special: Geschlossene Fonds >> Immobilienfonds
DFO GmbH & Co. Deutschlandfonds KG: Auseinandersetzungsguthaben weisen Minimalbeträge aus
30.8.2010

Berlin, den 30.08.2010. Nachdem wir für Anleger des Deutschlandfonds Klage auf Ermittlung und Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens erhoben hatten, informiert nun die Fondsgesellschaft ihre Gesellschafter über deren Guthaben.
 
Ernüchternde Bilanz
Alle Deutschlandfondsanleger, die bis zum 31.12.1996 diesem Fonds beigetreten sind und bis zum 31.12.2008 ihre Beteiligung gekündigt haben, erhalten dieser Tage eine Information über die „Ermittlung und Abwicklung des Auseinandersetzungsguthabens“. In dem Schreiben wird ihnen die Auseinandersetzungsbilanz zum 31.12.2008 erläutert. Die wenigsten Gesellschafter werden sich darin versuchen, den eklatanten Verlust nachzuvollziehen, den sie schließlich auf einer Seite mitgeteilt bekommen. Wer z.B. 25.000 Euro in Erwartung einer guten Rendite und eines kontinuierlichen Wertzuwachs angelegt hat, erfährt zuerst von seinem Guthaben in Höhe von 4.305,00 Euro und dann von dem tatsächlichen Auszahlungsbetrag, einer ersten Rate von 422,08 Euro, und dürfte ein Wechselbad der Gefühle zwischen Enttäuschung, Entsetzen und Wut erleben.

 

Was nun tun?
So bitter es klingt, aber zunächst ist Schadensbegrenzung bei den Anlegern, die ihre Beteiligung mit einem Bankdarlehen finanziert haben, das erste Gebot. Bevor diese Anleger weiter zahlen und so ihre Verluste ausweiten, sollten sie mit anwaltlicher Hilfe die Reißleine ziehen. Darüber hinaus sollten alle DBVI- bzw. DFO-Anleger, die meinen, bei der Vermittlung ihrer Anlage nicht richtig bzw. vollständig beraten worden zu sein, ihre Ansprüche prüfen lassen.

 

Unser Angebot: kostenlose Ersteinschätzung
Wir geben DBVI- bzw. DFO-Anlegern eine kostenlose Ersteinschätzung ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten bei der Geltendmachung von Schadenersatz. Bei Fremdfinanzierung prüfen wir die sofortige Einstellung der Zahlungen an die Bank.
Außerdem sagen wir Ihnen, welche Kosten bei einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung auf Sie zukommen. Dafür können Sie unverbindlich unseren Fragebogen anfordern.
Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.

 

Referenzen
Wir haben bislang einer Vielzahl unserer „DBVI- bzw. DFO-Mandanten“ durch außergerichtliche Vergleiche oder durch Klagen vor Gericht helfen können.
Wir sind eine der von der „Wirtschaftswoche“ im Jahre 2009 ausgewiesenen „Top-Anlegerschutzkanzleien“. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten bundesweit geschädigte Kapitalanleger.
Wir publizieren regelmäßig zur Anlagevermittlung und Anlageberatung in der Fachpresse.

 

Leseempfehlungen

 


Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


Marko Huth
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: huth@gansel-rechtsanwaelte.de


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10. Februar 2012 - 20:11
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