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Special: Geschlossene Fonds >> Immobilienfonds
Capital Advisor Fund II GbR (CAF): Weitere Erfolge für unsere Mandanten vor den Gerichten
6.8.2010

Berlin, den 06.08.2010: Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte konnte für ihre Mandanten erneut Klagen der Capital Advisor Fund II GbR (CAF II) auf Zahlung von Einlagen erfolgreich abwehren. Die Amtsgerichte in Göppingen und Grünstadt folgten unserer Rechtsauffassung, dass die Fondsgesellschaft gegenüber ihren Anlegern keine Ansprüche mehr hat.

 

Warum die CAF keine Ansprüche mehr hat!
Die Capital Advisor Fund II GbR klagt seit Ende des Jahres 2009 verstärkt gegen ihre Gesellschafter auf Zahlung ausstehender Einlagen. Erfolglos.
Zu diesem Ergebnis kommen die Gerichte sowohl in den Fällen, in denen Anleger bereits ihre Beitrittserklärung widerrufen haben als auch in jenen, in denen die Anleger bislang nichts gegen die Fondsgesellschaft unternommen hatten.
So hält z.B. das Amtsgericht Grünstadt die Beitrittserklärung für unwirksam, weil insbesondere die Risikohinweise bei dieser „risikoreichen Geldanlage“ dem Anleger unzureichend zur Kenntnis gegeben wurden. „Alle diese Bestimmungen bzw. Erläuterungen sind so versteckt, dass der Beklagte (Anleger) nicht mit ihnen zu rechnen brauchte. Die gesamte Vertragsurkunde ist nach ihrer Gestaltung darauf ausgelegt, wichtige vertragliche Bestimmungen und erforderliche Hinweis zu verstecken.“
Und das Amtsgericht Göppingen entscheidet, dass bei einem wirksamen Widerruf der Beitrittserklärung „der Anspruch der Klägerin (Fondsgesellschaft) auf noch nicht gezahlte Beiträge gegenüber dem Beklagten (Anleger) erlischt“.

 

Warum zahlen ohne Grund?
Anleger der Capital Advisor Fund II GbR ist zu raten, sich anwaltlich beraten und vertreten zu lassen, um die Klagen der Fondsgesellschaft erfolgreich abzuwehren. Warum sollten Anleger ihren Schaden dadurch vergrößern, indem sie weiter ihr Geld an eine Gesellschaft geben, von der sie „sittenwidrig geschädigt“ (Landgericht Regensburg) werden.
Zudem gilt es, die Chancen der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die verantwortlich Handelnden mit dem Ziel der Rückerstattung der eingezahlten Gelder prüfen zu lassen.

 

Unser Angebot
Wir vertreten CAF-Anleger bei der Abwehr von Zahlungsaufforderungen und Zahlungsklagen der Fondsgesellschaft.
Wir geben CAF-Anlegern für 50 Euro eine Ersteinschätzung ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten bei der Geltendmachung von Schadenersatz. Außerdem sagen wir Ihnen, welche Kosten bei einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung auf Sie zukommen. Dafür können Sie unverbindlich unseren Fragebogen anfordern.

Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.
 
Referenz
Wir sind eine der von der „Wirtschaftswoche“ im Jahre 2009 ausgewiesenen „Top-Anlegerschutzkanzleien“.
Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten bundesweit geschädigte CAF-Anleger sowohl außergerichtlich als auch vor den Gerichten mit Erfolg.
Wir publizieren regelmäßig zur Anlagevermittlung und Anlageberatung in der Fachpresse.

 

Leseempfehlung


Ansprechpartner:

André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de


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24. Mai 2012 - 06:14
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