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Kaufvertrag für Eigentumswohnung in Leipzig erfolgreich vor Gericht rückabgewickelt
2.8.2010

Berlin, den 02.08.2010: Wir konnten für unseren Mandanten vor dem Landgericht Hannover den Kaufvertrag für eine Wohnung in Leipzig erfolgreich rückabwickeln. Unser Mandant schuldet weder den Kaufpreis noch Schadensersatz; die für die Beurkundung des Kaufvertragsangebotes angefallenen Notarkosten müssen ihm erstattet werden.

 

Der Fall:
Unser Mandant hatte nach einer Beratung durch Vermittler der Firma DiFo Niedersachsen - „Die Fördermitteloptimierer“ - und der PS Haus- und Grundbesitzmarketing GmbH ein notarielles Kaufvertragsangebot über eine Wohnung der HELI GmbH (vormals HELI GmbH & Co. KG) in Leipzig abgegeben.
Wir konnten dem Gericht darlegen, dass unserem Mandant versprochen wurde, die Wohnung

  • stehe unter Denkmalschutz und sei deshalb zum Steuersparen geeignet,
  • sei mit einem Preis von 5,11 € pro qm vermietet,
  • verschaffe ihm vom Kauf an mehr Geld im Portemonnaie.

Zur Finanzierung des Wohnungskaufes kam es nicht mehr, da wir den Vertrag umgehend wegen arglistiger Täuschung angefochten hatten. Unter anderem hatte unser Mandant noch rechtzeitig den Leerstand der Wohnung bemerkt. Auch stand das Objekt nicht unter Denkmalschutz.

 

Die Entscheidung:
Das Gericht verurteilte die HELI GmbH zur Rückabwicklung des Kaufvertrages, weil unserem Mandant die Vermietungssituation des Objektes und die tatsächlich erzielbaren Mieterträge falsch dargestellt wurden.

 

Der Kommentar:
Unser Mandant hat schnell reagiert als er Unstimmigkeiten bei der Abwicklung des Kaufvertrages bemerkte. So ist ihm eine erhebliche monatliche Belastung und letztlich ein Vermögensverlust erspart geblieben. 
Aus diesem Fall lassen sich folgende Lehren ziehen:
1. Sobald es Anzeichen für einen unseriösen Wohnungs(ver)kauf gibt, sollte man die Finger davon lassen.
2. Nichts unterschreiben, was man nicht hat fachkundig prüfen lassen.
3. Sollte es Probleme nach Abschluss des Kauf- und Darlehensvertrages geben, nicht auf Beschwichtigungen hören und auf Besserung hoffen. Umgehend einen Anwalt mit der Vertretung seiner Interessen beauftragen. Denn: Je eher ein Anwalt sich der Sache annimmt, um so größer sind die Chancen schnell und verlustlos rückabzuwickeln.

 

Unser Angebot
Sollten auch Sie getäuscht worden sein, prüfen wir Ihren Wohnungskauf auf Rückabwicklung und geben Ihnen für 50 Euro eine Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten. Wir sagen Ihnen außerdem, welche Kosten bei einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung auf Sie zukommen. Dafür können Sie unverbindlich unseren Fragebogen anfordern. Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.

 

Referenz
Wir sind eine der von der „Wirtschaftswoche“ im Jahre 2009 ausgewiesenen „Top-Anlegerschutzkanzleien“. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht betreuen seit Jahren bundesweit geschädigte Wohnungseigentümer sowohl außergerichtlich als auch vor den Gerichten mit Erfolg.
Wir publizieren ständig zur Anlagevermittlung und Anlageberatung in der Fachpresse.

 


Ansprechpartner:

René Richardt
Rechtsanwalt
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: richardt@gansel-rechtsanwaelte.de


Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


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23. Mai 2012 - 16:14
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