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Berlin, den 28.06.2010. Alle Anleger des Deutschlandfonds, jetzt DFO, die bis zum 31.12.1996 diesem Fonds beigetreten sind und bis zum 31.12.2008 ihre Beteiligung gekündigt haben, hätten lt. Gesellschaftsvertrag von der Fondsgesellschaft über ihr aktuelles Auseinandersetzungsguthaben informiert werden müssen. Die Auszahlung dieses Auseinandersetzungsguthabens müsste dann bis zum 30.06.2009 erfolgen. Bis heute hat keiner unserer Mandanten eine Mitteilung über sein Guthaben erhalten noch sind Auszahlungen freiwillig geflossen. Unser Angebot Sollte sich die Fondsgesellschaft bei Ihnen bisher nicht gemeldet haben, sich weigern, Ihnen Ihre Auseinandersetzungsbilanz mitzuteilen und Ihr Auseinandersetzungsguthaben auszuzahlen oder gar nicht erst auf Ihr Anspruchsschreiben reagieren, bieten wir Ihnen für 50 Euro die außergerichtliche Geltendmachung Ihrer Forderung an. Dafür können Sie unverbindlich unseren Fragebogen anfordern. Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage. Referenz Wir sind eine der von der „Wirtschaftswoche“ im Jahre 2009 ausgewiesenen „Top-Anlegerschutzkanzleien“. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten bundesweit geschädigte Kapitalanleger.
Ansprechpartner:

Alexander Malchow
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: malchow@gansel-rechtsanwaelte.de
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