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Gansel Rechtsanwälte mit Rückabwicklung einer DKB finanzierten Wohnung wegen falscher Darstellung der monatlichen Belastung beauftragt
14.6.2010

Berlin, den 14.06.2010: Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte ist beauftragt worden, die DKB Deutsche Kreditbank AG zum Schadenersatz aufzufordern, weil der Kauf einer von ihr kreditfinanzierten Eigentumswohnung auf Grund falscher Angaben des Vermittlers über die Höhe der monatlichen Ratenbelastung zustande kam.

 

Der Fall
Unseren Mandanten wurde von Mitarbeitern der Firma R & R First Concept eine Eigentumswohnung in Berlin vermittelt. Die Vermittler boten gleich deren Finanzierung durch ein Annuitätendarlehen der DKB mit an. Unsere Mandanten erhielten ein Berechnungsbeispiel, nach dem die monatlichen Belastungen für das Darlehen 622 EUR betragen sollten. Diese Berechnung enthielt indes nur die Zinszahlung, jedoch keine Tilgungsleistung. Nach Berücksichtigung der anfänglichen monatlichen Tilgung betrug die Monatsrate dann 820,96 EUR, was unsere Mandanten erst nach Erwerb der Wohnung erfuhren. Wären sie über die tatsächliche Höhe der monatlichen Belastung vor der Unterzeichnung der notariellen Kaufvertragsurkunde korrekt aufgeklärt worden, hätten sie diesen Kredit nicht aufgenommen und die Eigentumswohnung nicht erworben.

 

Die Rechtslage
Die DKB war nach dem Kreditvertrag zur Aufklärung über die tatsächlichen Kosten des Kredites verpflichtet. Eine in der Beratung um ca. 200 Euro zu niedrig angegebene monatliche Rate begründet einen Anspruch der Bankkunden auf Rückabwicklung und Schadenersatz.
Vor einigen Wochen hat das LG Berlin die DKB in einem vergleichbaren Fall zur Rückabwicklung des von ihr finanzierten Eigentumswohnungskaufes verurteilt (Urt. v. 29.01.2010, Az.: 4 O 62/09), weil die in der „Berechnung einer Immobilieninvestition“ enthaltene Angabe zu den monatlichen Kosten des Kredites den Pflichtenkreis der Bank betrifft, wenn der Vermittler mithilfe dieser Unterlage zur Anbahnung des Kreditvertrages tätig wird. Wurde die Höhe der Monatsraten falsch angegeben und hätte der Wohnungskäufer den Kreditvertrag bei Kenntnis der wahren Ratenhöhe nicht abgeschlossen, liegt eine der finanzierenden Bank zurechenbare Falschangabe gegenüber ihrem Kunden vor. Das verpflichtet sie zum Schadensersatz in Form der Gesamtrückabwicklung der finanzierten Kapitalanlage.

 

Unser Angebot
Sollte Ihnen ähnliches widerfahren sein, prüfen wir Ihren Fall auf Beratungspflichtverletzungen sowie auf sonstige Ansprüche und geben Ihnen für 50 Euro eine Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten. Wir sagen Ihnen außerdem, welche Kosten im Falle einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung auf Sie zukommen. Dafür können Sie unverbindlich unseren Fragebogen anfordern. Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.

 

Referenz
Wir sind eine der von der „Wirtschaftswoche“ im Jahre 2009 ausgewiesenen „Top-Anlegerschutzkanzleien“. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten bundesweit geschädigte Kapitalanleger und Käufer von kreditfinanzierten Immobilien.


 


Ansprechpartner:

René Richardt
Rechtsanwalt
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: richardt@gansel-rechtsanwaelte.de


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23. Mai 2012 - 16:08
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