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Anlegerschutz >> Allgemeines
Sie haben Anspruch auf Geld – doch der Schädiger kann nicht zahlen?
25.6.2010

Berlin, den 25.06.2010: Gansel Rechtsanwälte prüft für 50 EUR, ob wir Ihre berechtigte Forderung trotz Zahlungsunfähigkeit des Schädigers schnell und unaufwändig realisieren können.

 

Ein typischer Fall
Sie bekamen in einem Gerichtsverfahren Schadenersatz und Schmerzensgeld zugesprochen und waren froh darüber. Doch dann kam sehr schnell die Ernüchterung: Das Urteil nützte ihnen nichts, da der Verurteilte nicht zahlte, eine Zwangsvollstreckung erfolglos blieb und der Schuldner schließlich eine eidesstattliche Versicherung abgab.

 

Voraussetzungen für unsere Hilfe
1. Ihnen wurde ein Personen- oder Sachschaden zufügt und Sie konnten die Schadenersatzforderung nicht durchsetzen, weil der Schädiger weder über eine Privathaftpflichtversicherung noch über ein ausreichendes Vermögen verfügt.
2. Sie verfügen über einen rechtskräftigen vollstreckbaren Titel (Urteil, Vollstreckungsbescheid oder gerichtlicher Vergleich) gegen den Schädiger oder ein notarielles Schuldanerkenntnis mit Unterwerfungsklausel des Schädigers und haben ohne Erfolg eine Zwangsvollstreckung aus diesem Titel betrieben bzw. der Schädiger ist nicht auffindbar.

 

Unser Angebot
Sollten auch Sie über eine berechtigte aber bislang nicht einlösbare Forderung verfügen, so sollten Sie unseren Fragebogen im Rahmen unseres 50-Euro-Checks anfordern, damit wir prüfen können, ob Sie Erfolgsaussichten haben.

 

Unser Leistungsangebot
1. Sollte unsere Sachverhaltsrecherche und unsere rechtliche Prüfung ergeben, dass alle Voraussetzungen zur Erstattung Ihrer Forderung aus Ihrem Titel vorliegen, dann kümmern wir uns auf Ihren Wunsch um deren Realisierung.
2. Sollten Sie noch nicht über einen rechtskräftigen vollstreckbaren Titel oder ein rechtskräftiges Schuldanerkenntnis verfügen und auch noch keine Zwangsvollstreckung betrieben haben, dann übernehmen wir dies bei Erfolgsaussichten auf Ihren Wunsch für Sie.

 

Kosten
Für die Prüfung der Erfolgsaussichten zahlen Sie 50 Euro. Bei einer Mandatierung besprechen wir, welche Gebühren auf Sie zukommen; die Vereinbarung von Erfolgshonoraren ist möglich. Die 50 Euro für die Prüfung werden angerechnet.

Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir kostenlos die Deckungsanfrage.

 

Referenz
Wir sind eine der von der „Wirtschaftswoche“ im Jahre 2009 ausgewiesenen „Top-Anlegerschutzkanzleien“ Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten bundesweit geschädigte Kapitalanleger. 

 


Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


Jana Meister
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: meister@gansel-rechtsanwaelte.de


Fordern Sie einen Kurzfragebogen zur Prüfung Ihres Problems an!

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Wünschen Sie vorab einen Rückruf zur Besprechung Ihres Problems, dann teilen Sie uns bitte Ihre Telefonnummer mit.
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Wir senden Ihnen den Fragebogen kostenlos und unverbindlich!

Schicken Sie uns den Fragebogen per E-Mail, Fax oder Post ausgefüllt zurück, dann prüfen wir Ihre Ansprüche und unterrichten Sie über die Erfolgsaussichten und die Kosten eines Rechtsstreites.



10. Februar 2012 - 19:53
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