HOME STANDORTE MITARBEITER KARRIERE KOSTEN IMPRESSUM
Geldanlagen
Genossenschaftsbeteiligungen
Aktien und Aktienfonds
Anleihen
Gold
Offene Fonds
Steuersparimmobilien
Unternehmensbeteiligungen
Zertifikate
Special: Geschlossene Fonds
Flugzeug- und Triebwerkfonds
Fonds von A bis Z
Containerfonds
Hotel- und Ferienparkfonds
Immobilienfonds
Lebensversicherungsfonds
Medienfonds
Schiffsfonds
Umweltfonds
Bank- und Kreditrecht
Immobiliendarlehen
Fremdwährungsdarlehen
Vermögensverwaltung
Immobilie und Grundstück
Bauen
Baumängel
WEG-Auseinandersetzung
Wohnraumvermietung
Versicherungen
Kaskoversicherung
Berufsunfähigkeit
Hausratversicherung
Krankenversicherung
Lebensversicherung
Unfallversicherung
Wohngebäudeversicherung
Angebote für Unternehmen
Kapitalanlagen & Kredite
Versicherungen
Immobilien & Miete
Geldanlagen >> Zertifikate
Zertifikate: Schadenersatz wegen grober Verletzung des Beratungsvertrages
28.4.2010

Berlin, den 27.04.2010: Das Landgericht (LG) Duisburg hat eine Bank wegen Verletzung von Beratungspflichten ihres Mitarbeiters – hier vorsätzliche und arglistige Täuschung - zu vollem Schadenersatz verurteilt.

 

Der Fall
Der Mitarbeiter einer Bank verkaufte nach Beratungsgesprächen einem über Siebzigjährigen am 30.10.2007 und 13.12.2007 100 „Bonus Express Zertifikate 2,000% Defensiv“, ISIN DE000A0S1160, für eine Gesamtsumme von 102.000 € und 50 "Bonus Express Zertifikate 2,000% Defensiv", ISIN DE000A0SUEV6, im Gesamtnennwert von 50.500 € mit Ausgabeaufschlägen.
Das Anlageziel war, Geldvermögen zum Zweck der Altersvorsorge sicher anzulegen. Die Sicherheit der Anlage sollte unter allen Umständen der Renditeerwartung vorgehen. Dieses Ziel brachte der Anleger bei beiden Beratungsgesprächen unmissverständlich zum Ausdruck. Aus dem umfangreichen Prospekt wurden dem Anleger lediglich zwei Fotokopien zur Verfügung gestellt.
Nach der Insolvenz der amerikanischen Bank realisierte sich das gegenüber dem Anleger ausdrücklich verneinte Risiko eines Totalverlustes. Daraufhin klagte er.

 

Die Entscheidung
Das LG verurteilte die Bank, die sich das Verhalten ihres Mitarbeiters zurechnen lassen muss, zu einer Schadenersatzzahlung von 152.500 € wegen Verletzung des zwischen dem Anleger und ihr geschlossenen Beratungsvertrages. In diesem Fall wurde der Anleger vorsätzlich und arglistig getäuscht.
Der Mitarbeiter der Bank hatte dem Anleger nachweislich nur unvollständige Kopien zukommen lassen und damit bewusst manipuliert. Durch die Manipulationen sollten vor allem die Risikohinweise einschließlich des Hinweises auf das Bonitätsrisiko der Emittentin und der Garantin unterdrückt werden. Wenn der Anleger von den erheblichen Risiken der Papiere gewusst hätte, hätte er diese nicht erworben.

 

Landgericht Duisburg, Urteil v. 16.03.2010, Az.: 4 O 131/09

 

Der Kommentar
Im vorliegenden Fall handelt es sich um die schlimmste Form der Beratungspflichtverletzung, die vorsätzliche und arglistige Täuschung. Auch wenn derartig dreiste Manipulationen des Emissionsprospektes und ggf. auch des Flyers durch den Anlageberater mit dem Ziel des Verkaufens „um jeden Preis“ eher seltener vorkommen,  sind Beratungspflichtverletzungen keineswegs selten.
Zertifikate sind davon besonders betroffen, da die Bezeichnung „Zertifikat“ bei dem „Normalverbraucher“ eher eine besondere Versicherung bzw. Absicherung assoziiert. Das Spekulative dieser Anlageform, der Wettcharakter, bleibt ohne entsprechende Aufklärung so meist im Verborgenen. Dadurch fällt es unseriösen Anlageberatern bei Zertifikaten nicht sonderlich schwer, diese an arglose Kunden zu vermitteln.

 

Unser Angebot
Wir prüfen Ihren Fall auf Beratungspflichtverletzungen sowie auf sonstige Ansprüche und geben Ihnen für 50 Euro eine Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten. Wir sagen Ihnen außerdem, welche Kosten bei einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung auf Sie zukommen. Dafür können Sie unverbindlich unseren Fragebogen anfordern.
Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.

 

Referenz
Wir sind eine der von der „Wirtschaftswoche“ im Jahre 2009 ausgewiesenen „Top-Anlegerschutzkanzleien“. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten bundesweit geschädigte Kapitalanleger.

 

Leseempfehlung


Ansprechpartner:

Thomas Röske
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: roeske@gansel-rechtsanwaelte.de


Fordern Sie einen Kurzfragebogen zur Prüfung Ihres Problems an!

Name, Vorname
E-Mail-Adresse
Wünschen Sie vorab einen Rückruf zur Besprechung Ihres Problems, dann teilen Sie uns bitte Ihre Telefonnummer mit.
Telefon

Wir senden Ihnen den Fragebogen kostenlos und unverbindlich!

Schicken Sie uns den Fragebogen per E-Mail, Fax oder Post ausgefüllt zurück, dann prüfen wir Ihre Ansprüche und unterrichten Sie über die Erfolgsaussichten und die Kosten eines Rechtsstreites.



>> mehr zum Thema Zertifikate
10. Februar 2012 - 19:55
Diese Seite weiterempfehlen

Wirtschaftswoche-Logo Top-Anlegeranwälte in Deutschland 2009

mehr Meldungen zum Thema
mehr Artikel zum Thema