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Special: Geschlossene Fonds >> Immobilienfonds
Falk-Manager zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt
19.4.2010

Berlin, den 19.04.2010: Das LG München I hat am 31.03.2010 Falk-Manager zu Haftstrafen wegen Untreue verurteilt. Dieses Urteil dürfte vielen geschädigten Falk-Anlegern nicht nur eine gewisse Genugtuung verschaffen, sondern es wird ihnen auch in ihren zivilrechtlichen Schadenersatzprozessen gegen die Falk-Manager sowie gegen die Vermittler und Berater der Falk-Fonds hilfreich sein.

 

Das „Untreue-Urteil“
Nach ca. 2 Jahren Hauptverhandlungsdauer und 69 Verhandlungstagen endete das Verfahren gegen die Führungsspitze der Falk Capital AG mit mehrjährigen Freiheitsstrafen. Die Vorstandsmitglieder und Aktionäre der Falk Capital AG Helmut W. Falk und Thomas Engels wurden zu je 3 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt; Thomas Suk zu 3 Jahren und 3 Monaten. Der Finanzvorstand der Falk Capital AG  Dr. Thilo Köhler wurde zu einem Jahr und 9 Monaten auf Bewährung (2 Jahre Bewährungsdauer) verurteilt.

 

Ein „Betrugs-Urteil“ folgt nicht
Dieses Strafurteil erging zu dem Tatkomplex „Untreue zum Nachteil der Falk Capital AG“. Die Verhandlung zum Tatkomplex „Betrug zum Nachteil der Falk Zinsfonds-Anleger" wurde vom Gericht abgetrennt und am 13.04.2010 vollständig eingestellt.
Der Zins-Fonds war einzig und allein aufgelegt worden, um der finanziell angeschlagenen Falk-Gruppe Geld zum „Überleben“ ihrer Fonds zu beschaffen. Hier ging es um den Betrug zum Nachteil von ca. 3000 Falk Zinsfonds-Anlegern. Der Bundesgerichtshof hat in Sachen Zinsfonds den Mittelverwendungskontrolleur bereits zu Schadensersatz verurteilt.

 

Milde Urteile für großen Schaden

Die Verurteilung der Falk-Manager dürfte nicht nur den betroffenen Anlegern in Erinnerung bleiben, handelt es sich doch hier um einen großen Anlageskandal. Die Falk Firmengruppe galt lange Zeit als größter unabhängiger Initiator von geschlossenen Immobilienfonds. Das Unternehmen hat über einen Zeitraum von mehr als 20 Jahren über 80 geschlossene Fonds mit einem Investitionsvolumen von über 3 Mrd. Euro aufgelegt. An den Fonds beteiligten sich immerhin über 30.000 Anleger.
Die Falk Firmengruppe ist seit dem Jahr 2005 insolvent. Einige Falk Fonds gingen in den Jahren 2006, 2007 in die Insolvenz. Über das Vermögen der Verurteilten wurde in den Jahren 2005, 2006 die Privatinsolvenz eröffnet.

 

Verurteilung stützt Schadensersatzprozesse
Die Zivilgerichte haben bereits in vielen Verfahren den Falk-Geschädigten Schadensersatz zugesprochen. Insbesondere Anlagevermittler und -berater wurden in die Haftung genommen. Aber auch außergerichtliche Vergleiche – z.B. mit dem AWD - wurden mit den Geschädigten getroffen. Gleichwohl dürfte die strafrechtliche Verurteilung der Falk-Manager all jenen geschädigten Anlegern auch bei einem zivilen Schadensersatzprozess helfen, die bislang noch keine abschließende Regulierung erfahren haben.

 

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Referenz
Wir sind eine der von der „Wirtschaftswoche“ im Jahre 2009 ausgewiesenen „Top-Anlegerschutzkanzleien“. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten bundesweit geschädigte Kapitalanleger.

 

Leseempfehlung

 


 


Ansprechpartner:

Sabine Hochmuth
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: hochmuth@gansel-rechtsanwaelte.de


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23. Mai 2012 - 16:07
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