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Special: Geschlossene Fonds >> Immobilienfonds
Cumulus „Immobilienfonds Neue Bundesländer No. 1 GdbR“ – Bei drohender Insolvenz müssen Anleger mit Forderungen rechnen
30.3.2010

Berlin, den 30.03.2010: Die ALWOG hat in einem „Sonderbericht Immobilienfonds Neue Bundesländer No. 1 GdbR für das Kalenderjahr 2009“ die Gesellschafter über die prekäre Lage der Fondsgesellschaft informiert. Wir sagen Ihnen, worauf Sie sich einstellen müssen.

 

Insolvenz droht
Der Bericht der ALWOG lässt keine Zweifel: die Fondsgesellschaft steht – wenn kein Wunder geschieht - vor der Insolvenz. Der „Sonderbericht“ soll die Anleger über die Vorbereitung der Insolvenz informieren. Das ist die Botschaft.

 

Die Lage im Einzelnen
Beim Objekt Sangerhausen laufen derzeit Verhandlungen mit der finanzierenden Bank (LBBW). Sollte die Immobilie nicht verkauft werden können, werden die Gesellschafter aus der quotalen Haftung in Anspruch genommen. Wie üblich, versucht die ALWOG den Eindruck zu erwecken, dass ein Sanierungskonzept vorteilhafter sei als ein Verkauf der Immobilie.
Beim Objekt Wolmirstedt ist trotz Inanspruchnahme der Gesellschafter durch die Hudson Advisors im Jahr 2009 noch die Hälfte der Schuld offen. Bislang hat die Hudson Advisors keine Klagen gegen die nicht zahlenden Gesellschafter eingereicht. Das Objekt steht unter Zwangsverwaltung.
Das Objekt Eberbach steht bereits seit Ende des Jahres 2008 unter Zwangsverwaltung. Die Zwangsversteigerung wurde vom Amtsgericht Görlitz zum 27.01.2010 terminiert. Der Wert der Immobilien beträgt lt. Gutachten 1,6 Mio EUR. Nach Auskunft des Amtsgerichts Görlitz wurde das Objekt versteigert. Es wäre daher an der Zeit, dass die Geschäftsführer des Fonds ihre Gesellschafter über das Ergebnis der Versteigerung und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten für den Fonds informieren. Wir haben nunmehr eine entsprechende Anfrage an den Fonds geschickt.


Fazit: Auch in Unkenntnis des Versteigerungserlöses kann man wohl davon ausgehen, dass es der Fondsgesellschaft erheblich an Geld fehlt. Das bedeutet, dass entweder die Geschäftsführung oder die Gläubiger mit Forderungen an die Gesellschafter herantreten werden bzw. dies bei Einleitung eines Insolvenzverfahrens der Insolvenzverwalter dies tun wird. Klar gesagt: Die Anleger haben – wenn sie nichts unternehmen -  nicht bereits jetzt Geld verloren, sondern sie werden noch mehr Geld verlieren.

 

Referenz
Wir sind eine der von der „Wirtschaftswoche“ ausgewiesene „Top-Anlegerschutzkanzlei“. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten bundesweit geschädigte Kapitalanleger.

 

Leseempfehlung


Ansprechpartner:

Jana Meister
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: meister@gansel-rechtsanwaelte.de


Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de

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23. Mai 2012 - 16:04
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