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Geldanlagen >> Zertifikate
Falschberatung bei Zertifikat: Erfolg vor dem Landgericht Berlin
5.3.2010

Berlin, den 05.03.2010: Das Landgericht (LG) Berlin hat unserem Mandanten vollen Schadenersatz wegen Falschberatung zugesprochen, weil ihn die Mitarbeiterin einer Bank nicht anlegergerecht beraten hatte.

 

Der Fall
Unser Mandant, ein konservativ orientierter Anleger, wünschte eine kurzfristige Geldanlage. Die Bankmitarbeiterin vermittelte ihm daraufhin  das Zertifikat „SEB EuropeBenefitCertificateX“.  Dabei betonte sie im Beratungsgespräch, dass bei diesem Zertifikat kein Verlustrisiko bestehe. In einer Kundenerklärung vermerkte sie - entgegen den Erklärungen unseres Mandanten -, dass dieser zur Risikoklasse 3 gehöre, er also „risikobewusst“ sei. Am Ende erlitt unser Mandant einen erheblichen Schaden, weil das Zertifikat bei Fälligkeit mit großen Verlusten belastet war.
Bei einer ordnungsgemäßen Aufklärung hätte er das Zertifikat nicht erworben. Deshalb wandte er sich an unsere Kanzlei und entschloss sich nach eingehender Beratung zur Klage, die vollen Erfolg hatte.

 

Die Entscheidung
Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die Mitarbeiterin der Bank ihre Pflicht zur anlegergerechten Beratung verletzt hat. Sie hätte unserem Mandanten dieses risikobehaftete Zertifikat nicht empfehlen dürfen. Denn nach dem Beratungsprotokoll sei das Zertifikat aufgrund seiner Risikoklasse nur Anlegern mit mittel- bis langfristigem Anlagehorizont zu empfehlen. Personen, die nur kurzfristig mit dem Ziel einer hohen Rendite anlegen wollen, seien „Spekulanten und Zocker“. Zu ihnen gehöre unser Mandant, ein Rentner, gerade nicht. Unabhängig von der Einschätzung der Risikoklasse unseres Mandanten stelle daher bereits die Empfehlung zum Kauf des nur kurzfristig laufenden Zertifikats eine Pflichtverletzung der Bank dar, die sich anhand des Beratungsprotokolls nachweisen lasse.
Der Beratungsfehler wurde vom Gericht als kausal angesehen, sodass ihm deshalb voller Schadenersatz zugesprochen wurde. 

 

Landgericht Berlin, Urt. v. 02.02.2010, Az.: 21 O 453/09

 

Der Kommentar
Dieser Fall ist leider nicht untypisch. Gerade in jüngster Zeit suchen uns viele Mandanten auf, die nicht anlegergerecht beraten wurden. Ganz offensichtlich standen und stehen noch heute – wie jüngste Untersuchungen belegen – viele Finanzberater, unter ihnen leider auch Mitarbeiter der Banken und Sparkassen – unter einem solchen Erfolgsdruck, dass nicht das Wohl des Kunden im Vordergrund steht, sondern das Provisionsinteresse des Kreditinstitutes bzw. des Vertriebsunternehmens. 
Der Anlageberater muss seinen Kunden im Beratungsgespräch umfassend über alle für die Anlageentscheidung wesentlichen Umstände zu seinem Angebot aufklären und ihn dadurch bei seiner Entscheidung unterstützen. Dieser Anforderung kann er nur gerecht werden, wenn er sich auf seinen Kunden einstellt, d.h. ihn individuell berät. Deshalb ist er, bevor er überhaupt ein konkretes Anlageangebot machen kann, gehalten, sich zunächst über seinen Kunden zu informieren, um ihn anlegergerecht beraten zu können.
Die herrschende Rechtsprechung verpflichtet den Anlageberater dafür grundsätzlich

  • die Aufklärungsbedürftigkeit seines Kunden festzustellen, indem er ihn nach dessen Kenntnissen und Erfahrungen zu den von ihm anzubietenden Finanzprodukten befragt;
  • sich über die Anlageziele seines Kunden zu informieren;
  • die Risikobereitschaft seines Kunden in Erfahrung zu bringen und
  • die Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu erfragen.

Kommt der Anlageberater diesen Verpflichtungen nachweislich nicht nach, haftet er für die dem Kunden hieraus entstehenden Schäden.

 

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Referenz
Wir sind eine der von der „Wirtschaftswoche“ im Jahre 2009 ausgewiesenen „Top-Anlegerschutzkanzleien“. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten bundesweit geschädigte Kapitalanleger.


Ansprechpartner:

Thomas Röske
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: roeske@gansel-rechtsanwaelte.de


Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


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6. Februar 2012 - 02:17
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