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Geschlossene Fonds >> Immobilienfonds
Multi Advisor Fund I GbR/Capital Advisor Fund II GbR – Klagen erfolgreich abwehren!
5.2.2010

Berlin, den 05.02.2010: Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte vertritt eine wachsende Anzahl von Anlegern der Multi Advisor Fund I GbR (MAF I) und deren Nachfolgegesellschaft der Capital Advisor Fund II GbR (CAF II), deren Hauptgeschäftstätigkeit derzeit die gerichtliche Beitreibung ausstehender Einlagen der Gesellschafter zu sein scheint. Neben aktiv klagenden Gesellschaftern vertreten wir auch Anleger, die von der Beteiligungsgesellschaft auf Zahlung vermeintlich geschuldeter rückständiger Einmalanlagen und Raten gerichtlich in Anspruch genommen werden.

 

Gesellschafterversammlung muss Klarheit bringen
Man darf auf die alljährlich anzuberaumende Gesellschafterversammlung gespannt sein, auf der die Gesellschafter über die Situation der Gesellschaft und den aktuellen Stand der Investitionen informiert werden müssen. Nach der Insolvenz der European Securities Invest SECI GmbH, der Geschäftsführerin der beiden Fonds, ist kaum mit guten Nachrichten zu rechnen. Doch welche konkreten Auswirkungen die Insolvenz der Geschäftsführerin auf die beiden Fonds haben wird, muss auf der Gesellschafterversammlung offenbart werden. Die Gesellschafter und ihre anwaltlichen Vertreter dürften viele Fragen haben, auf die klare Antworten erwartet werden. Dass die Gesellschaften ihr vorhandenes Kapital und damit die Anlegergelder offenbar weniger zu den im Prospekt dargelegten Investitionen, sondern vielmehr für die gerichtliche Inanspruchnahme der eigenen Gesellschafter verwenden, dürfte auch bislang vertragstreue Gesellschafter verunsichern.

 

Klagen über Klagen
Sowohl die Multi Advisor Fund I GbR als auch die Capital Advisor Fund II GbR haben zum Ende des Jahres 2009 eine Vielzahl an Klagen gegen ihre eigenen Gesellschafter auf Zahlung der ausstehenden Einlagen bei Gericht eingereicht. Zumeist bedienen sich die Gesellschaften hier der Möglichkeiten eines so genannten Urkundenprozesses, um so die Verteidigungschancen der Gesellschafter einzuschränken und damit schnell an vollstreckbare Titel zu gelangen. Im Urkundenverfahren müssen die Beklagten zu ihrer Verteidigung Urkunden - z. B. schriftliche Dokumente, welche die Falschberatung eindeutig beweisen – vorlegen bzw. sich auf die Vernehmung der eigenen Partei berufen. Gelingt das dem beklagten Gesellschafter nicht, dann erlangt die klagende Gesellschaft sofort einen vorläufig vollstreckbaren Titel.

 

Wehren lohnt sich
Manch Gesellschafter schreckt nicht zuletzt aus Kostengründen vor einer Verteidigung gegen die Klage zurück. Doch zu Unrecht. Immer mehr Gerichte weisen die Klagen der Gesellschaft gegen ihre Anleger ab. Diese für Anleger erfreuliche Erfahrung konnten wir in jüngster Zeit bei mehreren Gerichten, u. a. dem Amtsgericht Grünstadt, machen.

 

Sittenwidrige Schädigung der Anleger
Das Landgericht Regensburg erwägt in einem von uns betreuten Verfahren die Ansprüche wegen sittenwidriger Schädigung eines Anlegers der Capital Advisor Fund II GbR gegen den Obervertrieb, die IFF AG, sowie gegen deren Vorstand, Herrn Michael Turgut, stattzugeben. Nach Ansicht des Gerichts ist die versprochene Rendite unrealistisch. In dem Verfahren wurde zugestanden, dass die im Rahmen des Vertriebs der MAFI und CAFII angewandten Vertriebsmethoden aus Zeiten der Göttinger Gruppe und der Securenta AG stammen. Dass die damals angewandten aggressiven Vertriebsmethoden unseriös und nicht dem Anstandsgefühl aller gerecht Denkenden entsprachen, haben inzwischen viele Gerichte bestätigt.

Anleger der Multi Advisor Fund I GbR sowie der Capital Advisor Fund II GbR sollten dringend fachanwaltliche Beratung in Anspruch nehmen und sowohl die Abwehr des Zahlungsbegehrens der Gesellschaften als auch die Chancen der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die verantwortlich Handelnden mit dem Ziel der Rückerstattung der eingezahlten Gelder prüfen lassen.

 

Unser Angebot
Wir prüfen für 50 Euro sowohl Ihre Ansprüche als auch die Erfolgsaussichten Ihres Falles und sagen Ihnen, welche Kosten bei der Durchsetzung Ihrer Rechte auf Sie zukommen.
Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.
 
Referenz
Wir sind eine der von der „Wirtschaftswoche“ im Jahre 2009 ausgewiesenen „Top-Anlegerschutzkanzleien“ Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten bundesweit geschädigte Kapitalanleger. 
 
Leseempfehlung


Ansprechpartner:

André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de


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11. März 2010 - 00:18
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