Berlin, den 01.02.2010. Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Sie über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der European Securities Invest SECI GmbH Wertpapierhandelsbank (SECI).
Das Amtsgericht München (Insolvenzgericht) hat mit Beschluss vom 11.01.2010 in dem Verfahren über den Antrag der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) - Gläubigerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der SECI - Schuldnerin - das Insolvenzverfahren (Geschäftsnummer: 1501 IN 2002/09) wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Rolf G. Pohlmann aus München bestellt.
Anmeldung der Insolvenzforderungen
Die Gläubiger müssen nunmehr dem Insolvenzverwalter mitteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Alle Insolvenzforderungen sind bis 03.03.2010 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
Wir melden für Sie Ihre Forderung an!
Wünschen Sie, dass wir Ihre Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden, dann benötigen wir dazu Ihren Auftrag. Daneben besteht weiterhin die Möglichkeit, die Geschäftsführer der SECI GmbH persönlich auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. So sah in den von uns vertretenen Verfahren sowohl das Oberlandesgericht München (Urteil vom 24.06.2008, Az.: 5 U 1599/08) als auch das Landgericht Bautzen (Urteil vom 10. Juni 2009, Az.: 2 O 118/08) in dem Verhalten der Geschäftsführer der SECI GmbH eine sittenwidrige Schädigung der Anleger.
Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte hat bereits im letzten Jahr eine Vielzahl von weiteren Schadensersatzklagen gegen die Geschäftsführer der SECI GmbH in Person bei Gericht eingereicht.
Für die Prüfung ihrer Ansprüche und/oder die Anmeldung Ihrer Forderung zur Insolvenztabelle fordern Sie bitte den SECI-Fragebogen an und senden uns diesen ausgefüllt zusammen mit den Kopien der wesentlichen Vertragsunterlagen an unser Büro Berlin Mitte:
Gansel Rechtsanwälte
Friedrichstr. 149
10117 Berlin
Was ist noch zu empfehlen?
Neben einer anwaltlichen Vertretung im Insolvenzverfahren oder im außergerichtlichen Verfahren mit dem Insolvenzverwalter ist den betroffenen Bankkunden, die ihre Kapitalanlage über ein Darlehen der SECI finanziert haben, zu raten, auch ihre etwaigen weiteren Ansprüche – insbesondere gegen die Vermittler ihrer Kapitalanlage als auch gegen sonstige Verantwortliche – anwaltlich prüfen zu lassen. Nach unserer Erfahrung sind Anleger häufig nicht im erforderlichen Umfang über das Risiko ihrer Kapitalanlage aufgeklärt worden.
Unser Angebot
Wir vertreten betroffene Anleger bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche, der Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle und auch in Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter. Wir prüfen für 50 Euro Ihre Ansprüche und Erfolgsaussichten.
Leseempfehlung
Lesen Sie auch unsere Meldung vom 05.08.2009 „Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Insolvenzantrag über das Vermögen der SECI GmbH gestellt: Anleger des Capital Advisor Fund II GbR, des Multi Advisor Fund I GbR und DBVI-Wertpapiersparer betroffen“.
Referenz
Wir sind eine der von der „Wirtschaftswoche“ im Jahre 2009 ausgewiesenen „Top-Anlegerschutzkanzleien“. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten bundesweit geschädigte Kapitalanleger.
Schicken Sie uns den Fragebogen per E-Mail, Fax oder Post ausgefüllt zurück, dann prüfen wir Ihre Ansprüche und unterrichten Sie über die Erfolgsaussichten und die Kosten eines Rechtsstreites.