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ALAG fordert Nachzahlungen - Was Anleger jetzt tun sollten!

29.1.2010

Berlin, den 29.01.2010: Nachdem in der ersten Abstimmung der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG die von der Geschäftsführung der Gesellschaft bevorzugte Beschlussfassung zur Liquidation als Alternative zu einer Insolvenz abgelehnt wurde, teilte diese ihren Anlegern im Dezember 2009 mit, dass die zweite Abstimmung über die Liquidation der Gesellschaft nunmehr doch eine Zustimmung zur Eigenliquidation der Gesellschaft erbracht habe. Mit Schreiben vom 21.01.2010 werden die Gesellschafter jetzt aufgefordert, weitere Zahlungen zu leisten.

 

Zahlen trotz Liquidation?
Im Zusammenhang mit der Eigenliquidation der Gesellschaft werden sämtliche Anleger aufgefordert, ihre noch ausstehenden Einlagen an die Gesellschaft zu zahlen.

Die den Anlegern vielfach verschwiegene Gefahr der Nachschussverpflichtung bis zur Höhe der Einlagen hat sich somit realisiert. Dabei ist eines so gut wie sicher: Diese Anleger werden bestenfalls nur einen kleinen Teil ihres Gelds zurück erhalten. Gansel Rechtsanwälte sagt Ihnen, was Sie unbedingt sofort tun sollten, um nicht noch mehr Geld zu verlieren.

 

Vertrag kündigen!
Anleger, die ihre Beteiligung bereits widerrufen oder gekündigt haben, sollten nicht weiter zahlen. Wer dies noch nicht getan hat, dem ist zu raten, seinen Vertrag umgehend aus wichtigem Grund zu kündigen und vorsorglich auch anzufechten. Wer seine Beiträge im Lastschriftverfahren abbuchen lässt, sollten die Lastschrift sofort widerrufen und bei der Bank etwaige Abbuchungen stornieren lassen.

 

Ansprüche prüfen lassen!
Geschädigte Anleger sollten ihre Ansprüche gegen alle für ihre Schaden Verantwortliche  prüfen lassen. Das betrifft die ALAG, die HFT Hanseatische Fondstreuhand GmbH, die verantwortlichen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater und die Vermittlungsunternehmen. Dabei geht es nicht nur darum, sich von Nachzahlungsforderungen zu befreien, sondern auch das eingezahlte Geld zurück zu holen.
Vielfach haben die Anlagerberater ihre Pflicht zur anleger-, anlage- und objektgerechten Beratung verletzt. Dann besteht ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung. Auf Grund unserer langjährigen Erfahrungen auf dem Gebiet der Anlageberatung und speziell bei der Beratung von ALAG-Anlegern können wir Betroffenen optimal bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche helfen. 

 

Unser Angebot
Sollten auch Sie zu den geschädigte ALAG-Anlegern gehören, lassen Sie Ihre Anlage fachanwaltlich prüfen. Wir geben Ihnen für 50 Euro eine Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten. Außerdem sagen wir Ihnen, welche Kosten bei einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung auf Sie zukommen. Dafür können Sie unverbindlich unseren Fragebogen anfordern.
Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.
 
Unsere Referenz
Wir sind eine der von der „Wirtschaftswoche“ im Jahre 2009 ausgewiesenen „Top-Anlegerschutzkanzleien“. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten bundesweit geschädigte Kapitalanleger. 

 


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