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Special: Geschlossene Fonds >> Lebensversicherungsfonds
Lebensversicherungsfonds: Fehlkalkulationen bei der Lebenserwartung bescheren Anlegern Verluste
13.1.2010

Berlin, den 13.01.2010. Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Prüfung Ihrer Fondsbeteiligung bei Verlust und Ausschüttungsrückgang an.

 

Lebensversicherungsfonds – das Geschäft mit dem Tod
Das Geschäftsprinzip der Lebensversicherungsfonds ist einfach: Fonds kaufen günstig Lebensversicherungspolicen von Versicherten, die dringend Geld benötigen und so mehr Geld für ihre Police als bei einer Kündigung zu erhalten, um dann – nach einem möglichst schnellen Ableben des Versicherten – die Versicherungssumme zu kassieren. Das ist im Grunde nichts anderes als eine Wette auf den Tod. Mittels mathematischer Wahrscheinlichkeitsberechnungen lassen sich diese Wetten zwar durchaus kalkulieren, doch ein erhebliches Restrisiko bleibt. Eine gestiegene Lebenserwartung verschlechtert die Bilanz: Je länger der Versicherte lebt, um so geringer ist die Rendite für den Fondsanleger. Schlimmstenfalls drohen sogar Verluste. Denn der Fonds muss schließlich die monatlichen Beiträge des übernommenen Versicherungsvertrages bis zum Ende der Vertragslaufzeit zahlen. Länger leben verursacht also mehr Kosten.

 

Kompass Life-Fonds
Ein Beispiel für eine solche Fehlkalkulation stellen die so genannten Kompass Life Fonds 1 und 2 der Deutschen Bank dar. Anleger wurden hier damit geworben, am lukrativen Markt der US-amerikanische Lebensversicherungen teilzuhaben. Doch die Versicherten leb(t)en länger als gedacht, so dass die prognostizierten Ausschüttungen mangels fälliger Policen nicht gezahlt werden können.

 

Vermeidbare Fehlkalkulation?
Grundsätzlich sind Wetten auf bestimmte Entwicklungen problematisch. Doch auch hier lässt sich bei einer fundierten Analyse des „Wettgegenstandes“ auf Grund von statistischen Erhebungen und fachwissenschaftlichen Prognosen das Risiko kalkulieren. Deshalb ist beim Ausbleiben der Ausschüttungen zu prüfen, ob das Konzept dieser Fonds nicht von Anfang an unrealistisch war bzw. ob beim Ankauf der Versicherungspolicen Fehler gemacht wurden. 
Bei Lebensversicherungsfonds, die im Ausland investieren, kommt zu dem Risiko einer steigenden Lebenserwartung immer auch noch das Risiko der Währungsschwankungen. Und auch eine geänderte Steuergesetzgebung kann sich nachteilig auf die Erträge des Fonds auswirken.
 
Schadensersatz bei Falschberatung
Die Beteiligungen an Lebensversicherungsfonds wurden den Anlegern im Verkaufsgespräch nicht nur als lukrativ, sondern auch als sicher dargestellt. Ganz nach dem Motto „nichts ist sicherer als der Tod“ haben die Berater einschlägige Fonds vollmundig angepriesen. Doch darüber, dass sein Zeitpunkt ungewiss ist – das Hauptrisiko der Anlage - , wurde in den Beratungsgesprächen meist nicht gebührend gesprochen.
Worüber die Anlageberater nach unserer Erfahrung oft geradezu geschwiegen haben, sind die internen Provisionen die an sie bzw. ihre Bank/Vertriebsunternehmen gezahlt wurden. Gemäß einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 20.01.2009, Az.: XI ZR 510/07, müssen aber die Anleger in den Beratungsgesprächen ausdrücklich über die Höhe der Provision aufgeklärt werden, da deren Kenntnis ausschlaggebend für die Anlageentscheidung sein kann. Unterlässt der Anlageberater dies und dem Anleger entsteht ein Schaden, dann macht sich der Berater bzw. seine Bank/Vertriebsunternehmen schadenersatzpflichtig.

 

Unser Angebot
Unsere Kanzlei vertritt eine Vielzahl von Fondsanlegern. Sollten auch Sie von einem Ausschüttungseinbruch Ihres Lebensversicherungsfonds oder gar von Verlusten betroffen sein, dann lassen Sie Ihre Fondsbeteiligung prüfen. Wir übernehmen das für Sie kostenlos. Dafür können Sie unverbindlich unseren Fragebogen anfordern.
Wenn Sie die gerichtliche Wahrnehmung Ihrer Rechte durch unsere Kanzlei wünschen, übernehmen wir auch gern Ihre Vertretung.

Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.
 
Referenz
Wir sind eine der von der „Wirtschaftswoche“ im Jahre 2009 ausgewiesenen „Top-Anlegerschutzkanzleien“. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten bundesweit geschädigte Kapitalanleger.


Ansprechpartner:

Marko Huth
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: huth@gansel-rechtsanwaelte.de


André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de


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10. Februar 2012 - 20:21
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