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Special: Geschlossene Fonds >> Immobilienfonds
Anleger des Cumulus Fonds „Einkaufs- und Gewerbezentrum Hettstedt GdbR“ werden verklagt – Wir prüfen kostenlos ihre Verteidigungsmöglichkeiten!
17.12.2009

Berlin, den 17.12.2009. Die Eurohypo AG verklagt Anleger des Cumulus Immobilienfonds „Einkaufs und Gewerbezentrum Hettstedt GdbR“ auf Zahlung ihrer quotalen Haftung. Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte bietet ihnen eine kostenlose Prüfung  ihrer Fondsbeteiligung an.

 

Fondsgesellschaft hochverschuldet
Die finanzielle Situation des Cumulus Fonds „Einkaufs- und Gewerbezentrum Hettstedt GdbR“ war bereits im Jahr 2008 angespannt. Nachdem das Sanierungskonzept vom Juli 2008 scheiterte, kündigte die Eurohypo AG das Objektsfinanzierungsdarlehen zum 31.10.2008. Die Schulden der Fondsgesellschaft wachsen aufgrund der schlechten finanziellen Lage mittlerweile immer schneller. Laut Geschäftsbericht von 2008 laufen derzeit Zins- und Tilgungsrückstände auf. Die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft bei der Eurohypo AG inkl. Zinsrückständen beliefen sich zum 31.12.2008 bereits auf 5.810.219,07 € (2007: 5.466.581,67 €).

 

Nicht zahlende Anleger werden in die Haftung genommen
Die Eurohypo AG nimmt nun einzelne Anleger persönlich in Anspruch. Diese haften als Gesellschafter des als BGB-Gesellschaft gestalteten Fonds theoretisch mit ihrem gesamten Vermögen; in diesem Fall auf Grund des Kreditvertrages allerdings nur in Höhe der Quote ihres Gesellschaftsanteils an dem Gesamteigenkapital des Fonds. Die Höhe der Foderung beträgt nach dem Schreiben der Eurohypo AG ca. 5.500 € pro Gesellschaftsanteil. Ein Jahr nach Geltendmachung der Forderung hat die Eurohypo AG die ersten Klagen gegen nicht zahlende Anleger in Höhe dieser Quote beim Landgericht Frankenthal eingereicht.

 

Nachhaftungsbegehren auch gegenüber bereits verglichenen Anlegern
Auch Anleger, die ihre Fondsanteile im Rahmen eines Vergleichs bereits an die Sparkasse Rhein Neckar Nord übertragen haben, werden aus Nachhaftung in Anspruch genommen. Die in den Vergleichen aufgenommene Haftungsfreistellung für die ausgeschiedenen Anleger wird von der Eurohypo AG nicht anerkannt.

 

Unser Angebot
Unsere Kanzlei vertritt eine Vielzahl von Anlegern verschiedener Cumulus Immobilienfonds. Dabei verteidigen wir in mehreren gerichtlichen Verfahren vor dem Landgericht Frankenthal Anleger anderer Cumulus Fonds gegen ähnliche Forderungen.

 

Sollten auch Sie von einer Klage betroffen sein, dann lassen Sie – bevor Sie zahlen und Ihren Verlust vergrößern - Ihre Fondsbeteiligung nebst Darlehensvertrag prüfen. Wir übernehmen das für Sie kostenlos. Dafür können Sie unverbindlich unseren Fragebogen anfordern.

 

Wenn Sie die gerichtliche Wahrnehmung Ihrer Rechte durch unsere Kanzlei wünschen, übernehmen wir auch gern Ihre Vertretung.

Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.

 

Referenz
Wir sind eine der von der „Wirtschaftswoche“ im Jahre 2009 ausgewiesenen „Top-Anlegerschutzkanzleien“. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten bundesweit geschädigte Kapitalanleger.

 

Lesen Sie auch
"Gesellschafterversammlung der Cumulus Immobilienfonds 'Einkaufs- und Gewerbezentrum Hettstedt GdbR'“ (03.12.2008)


Ansprechpartner:

Jana Meister
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: meister@gansel-rechtsanwaelte.de


Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de

>> mehr zum Thema Immobilienfonds
10. Februar 2012 - 20:39
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