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Anlegerschutz >> Allgemeines
Regierungskoalition vertagt Anlegerschutz
16.11.2009

Berlin, den 16.11.2009: Das Handelsblatt berichtete am  02.11.2009, dass die neue Bundesregierung auf ein Gesetz verzichte, mit dem Anleger vor windigen Finanzanbietern und deren Produkten geschützt werden sollen. Zwar wolle die Bundesverbraucherschutzministerin den Anlegerschutz zu einem „Schwerpunktthema“ machen, doch offenbar eher zurückhaltend.

 

Handlungsempfehlungen anstelle eines Gesetzes
Der Anlegerschutz scheint beim neuen Gesetzgeber in Absichtserklärungen abzugleiten. Weder große Worte noch kleine Taten sind derzeit vernehm- oder erkennbar. Die Bundesverbraucherschutzministerin wird mit den Worten zitiert: „Wenn es gut geht, werden wir im Dezember oder Januar zwar kein Gesetz, aber Handlungsempfehlungen vorlegen.“ Diese Botschaft ist das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen zwischen der Union und der FDP beim Anlegerschutz. Vage ist die Gründung einer unabhängigen Stiftung für Finanzprodukte nach dem Muster der Stiftung Warentest, weil dies erst geprüft werden müsse. Auch solle die Haftung für Produkte und Vertrieb verschärft und Anforderungen an Finanzberater vereinheitlicht werden.

 

Gesetzgeberischer Handlungsbedarf  ist unübersehbar
Obwohl bekannt ist, dass Anleger jährlich ca. 20 Mrd. Euro infolge von Fehlberatungen verlieren, bleiben die dringend notwendigen Schutzmaßnahmen seitens des Gesetzgebers aus.
Finanzprodukte werden bestenfalls auf Formalien geprüft, eine unabhängige Prüfung ihrer Solidität findet nicht statt. Und dort, wo Medien kritisch über bestimmte Finanzprodukte berichten, werden die Anlagevermittler und Anlegeberater nur sehr eingeschränkt dazu verpflichtet, dies zur Kenntnis zu nehmen und die Anlageinteressenten darüber zu informieren. Die herrschende Rechtsprechung hält hier eine allgemeine Informationspflicht für überflüssig.
Der Streit, wer, wo und wie die Inhalte der Anlageinformationen prüft, führt im Zweifel nicht zu einem optimalen Ergebnis im Interesse des Anlegerschutzes, sondern zu gar keinem Ergebnis im Interesse „windiger“ Anbieter und „fauler“ Produkte.

 

Gerichte müssen es richten
Immer dann, wenn der Gesetzgeber – aus welchen Gründen auch immer - hinter den Anforderungen der Rechtswirklichkeit zurückbleibt, ist die Rechtspraxis gefragt. Konflikte werden nicht dadurch vermieden oder gar gelöst, dass der Gesetzgeber sie ignoriert, sondern die Rechtsprechung mit ihnen zwangsläufig konfrontiert wird. Die Folge ist Richterrecht. Wer Recht bekommen will, muss es sich also beim Gericht „holen“.

 

Unser Angebot
Ganz gleich, welcher Anlagevermittler bzw. Anlegeberater mit welchem Finanzprodukt Ihnen Schaden zugefügt hat, sollten Sie Ihre Geldanlage überprüfen lassen und ggf. Schadenersatz fordern.
Wir geben Ihnen für 50 Euro eine Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten. Außerdem sagen wir Ihnen, welche Kosten bei einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung auf Sie zukommen. Dafür können Sie unverbindlich unseren Fragebogen anfordern.
Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.

 

Referenz
Wir sind eine der von der „Wirtschaftswoche“ im Jahre 2009 ausgewiesenen „Top-Anlegerschutzkanzleien“. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten bundesweit geschädigte Kapitalanleger. 

 


Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


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6. Februar 2012 - 01:54
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