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Anlegerschutz >> Allgemeines
Erste Lehmanklage gegen die Citibank mit neuen Beweisen eingereicht
11.11.2009

Berlin, den 11.11.2009: Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte hat gegen die Citibank Privatkunden AG & Co. KGaA Schadensersatzklage wegen Falschberatung bei der Vermittlung von Inhaberschuldverschreibungen des mittlerweile insolventen u.s. amerikanischen Investmentbankhauses Lehman Brothers Gruppe eingereicht. Neu: Die Klage stützt sich neben der Falschberatung auf die bisher unbekannte Rückvergütungszahlung der Lehman Brothers Gruppe an die Citibank.

 

Der Fall
Unsere Mandantin ist eine betagte Rentnerin, die ihr gesamtes Vermögen in zwei sicherheitsorientierten Rentenfonds bei ihrer Hausbank, einer Filiale der Citibank Berlin, angelegt hatte. Im Jahre 2006 suchte sie diese auf, um ihre Fondsanteile zu verkaufen und sich beraten zu lassen, in welcher Form sie das Geld ohne Risiko bei der Citibank anlegen könne. Ein Bankmitarbeiter riet ihr zum Dow Jones Euro STOXX 50 Absolute Performer Anleihe (WKN: A0GTUH). Bei dieser Anlage sei – wie im Flyer vermerkt -  „Rückzahlung des eingesetzten Kapitals zu 100% …“ garantiert. Hiervon ließ sich unsere Mandantin überzeugen und unterzeichnete im Glauben daran, sie lege ihr Erspartes als Einlage bei der Citibank an, die ihr vorgelegten Dokumente zum Erwerb der Dow Jones Euro STOXX 50 Absolute Performer Anleihe.

 

Unsere Klage
Wir machen für unsere Mandantin Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung gegen die Citibank geltend. Nach unserer Auffassung hat der Bankmitarbeiter in mehrfacher Hinsicht seine Pflicht zur „anlage- und objektgerechten Beratung“ verletzt.
Wir werfen der Bank insbesondere Folgendes vor:
Zunächst wurde unserer Mandantin eine Kapitalanlage empfohlen, die nicht mit deren Interessen und Anlagezielen (Sicherheit und sofortiger Zugriff) übereinstimmt. Nach ihren Anlagevorstellungen hätte man ein Sparbuch oder ein Tagesgeldkonto empfehlen müssen.
Der Bankmitarbeiter hat des weiteren unsere Mandantin weder darauf hingewiesen, dass beim Kauf der empfohlenen Anlage ein Insolvenzrisiko der Emittentin und damit das Risiko des Totalverlustes besteht, noch darauf, dass die Emittentin des Zertifikates nicht am System der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken beteiligt ist und insoweit das Insolvenzrisiko in vollem Umfang bei ihr liegt.
Ferner wurde unsere Mandantin nicht darüber aufgeklärt, dass und in welcher Höhe die Bank für die Vermittlung der Anleihe Provisionen von der Lehman Brothers Gruppe erhält. So hätte sie in keinem Fall einschätzen können, ob ihr die Lehman-Anleihe in ihrem Interesse empfohlen wurde oder aber ob bei der Empfehlung vielmehr das eigene Provisionsinteresse der Bank im Vordergrund stand.
Alles in allem: Wäre unsere Mandantin von der Bank ordnungsgemäß beraten und aufgeklärt worden, hätte sie die Lehman-Anleihe in keinem Fall gezeichnet. Sie ist daher von der Bank so zu stellen, als hätte sie die Papiere niemals erworben.

 

Unser Angebot
Zählen auch Sie zu den Lehman Brother-Geschädigten, sollten Sie Ihre Ansprüche prüfen lassen und ggf. Schadenersatz fordern.
Wir geben Ihnen für 50 Euro eine Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten. Außerdem sagen wir Ihnen, welche Kosten bei einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung auf Sie zukommen. Dafür können Sie unverbindlich unseren Fragebogen anfordern.
Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.

 

Referenz
Wir sind eine der von der „Wirtschaftswoche“ im Jahre 2009 ausgewiesenen „Top-Anlegerschutzkanzleien“. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten bundesweit geschädigte Kapitalanleger. 

 

Leseempfehlung

"Lehman Brothers-Zertifikate: Landgericht Hamburg verurteilt Sparkasse zum Schadenersatz" (10.7.2009)

"Lehman Brother-Geschädigter erhält vollen Schadenersatz" (24.6.2009)


Ansprechpartner:

Thomas Röske
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: roeske@gansel-rechtsanwaelte.de


Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


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6. Februar 2012 - 02:18
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