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Kapitalmarkt und Börse >> Anlageberatung
Bank haftet für Vermittler
10.1.2001

Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert über folgendes Urteil des Bundesgerichtshofs:

Hat eine Bausparkasse das Vermitteln von Darlehen einem Dritten überlassen, muss sie für dessen falsche Versprechungen haften, auch wenn der Vermittler selbständig arbeitete.

 

Bundesgerichtshof, Az. XI ZR 336/99


Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de


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23. Mai 2012 - 15:54
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