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Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert über folgendes Urteil des Bundesgerichtshofs: Hat eine Bausparkasse das Vermitteln von Darlehen einem Dritten überlassen, muss sie für dessen falsche Versprechungen haften, auch wenn der Vermittler selbständig arbeitete. Bundesgerichtshof, Az. XI ZR 336/99
Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de

André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de
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