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BEMA Investitions- und Beteiligungsgesellschaft: Finanztest warnt vor „gefährlichem Konzept“
23.9.2009

Berlin, den 23.09.2009: Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Anleger, die sich an der BEMA Investitions- und Beteiligungsgesellschaft (BEMA) beteiligt haben, über die Risiken, die mit dieser Beteiligung verbunden sind. Die Zeitschrift Finanztest der Stiftung Warentest warnte bereits in der Ausgabe 9/2000, aber auch in den Folgejahren in den Ausgaben 11/2001, 12/2003 und 9/2005 vor einer Beteiligung an der CURA Investitions- und Beteiligungsgesellschaft (CURA) und später vor einer Beteiligung an der BEMA.

 

Aktuell:

 

CURA und BEMA
Bei der CURA und der BEMA handelt es sich um ein und dieselbe Gesellschaft. Im Jahre 2001 erfolgte lediglich eine Umbenennung der CURA Investitions- und Beteiligungsgesellschaft in BEMA Investitions- und Beteiligungsgesellschaft. Die Gesellschaft, eine GmbH, warb ab Ende der 90er Jahre mehr als fünf Jahre lang hunderte Anleger mit einer atypisch stillen Beteiligung an ihrem Unternehmen. Beteiligt sind die Anleger an einem Immobilienobjekt in Mahlow bei Berlin bestehend aus Mietwohnungen, Gewerbeflächen und einem Hotel. Die einzelnen Anteilserwerbe wurden überwiegend über die Ostseesparkasse Rostock (OSPA) kreditfinanziert. Die OSPA wird in den Beteiligungsprospekten ab der 5. Auflage auch ausdrücklich als Finanzierungspartner benannt und fungiert daneben auch als Mittelverwendungskontrolleurin des von den atypisch stillen Gesellschaftern zur Verfügung gestellten Anlagekapitals.
Lesen Sie dazu auch unseren Artikel „Bema Investitions- und Beteiligungsgesellschaft mbH“ vom 10.08.2005.

 

BEMA: „riskante unternehmerische Beteiligung“
Die Zeitschrift Finanztest bewertet die BEMA als riskante unternehmerische Beteiligung bei der jederzeit ein Totalverlust eintreten könne. Vor allem Kleinanlegern riet sie bei einer Kreditfinanzierung der Anlagesumme über die OSPA bereits im Jahr 2000 von einer Beteiligung an der CURA (später BEMA) ab. Neben der schlechten Lage der Immobilien rügte Finanztest vor allem die nach ihrer Einschätzung unrealistischen Berechnungen bezüglich der Mietsteigerungen und des prognostizierten Wertzuwachses der Immobilien, aber auch die überhöhten Zusatzkosten für Vertrieb und Verwaltung. Aufgrund des krassen Missverhältnisses zwischen Chance und Risiko der Beteiligung nahm die Finanztest die CURA - und nach dem Namenswechsel dann auch die BEMA - in ihre Warnliste negativ bewerteter Geldanlageangebote auf.

 

Anlageberater müssen Kunden über negative Presse informieren
Obgleich Finanztest von der Zeichnung der überwiegend kreditfinanzierten Beteiligung an der CURA/BEMA abriet, wurde diese weiter vertrieben. Wird aber in der Fachpresse wiederholt negativ über eine Kapitalanlage berichtet, so muss der Anlageberater den Kunden darüber informieren. Das fordert der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Leitsatzentscheidung vom 05.03.2009, Az.: III ZR 302/07: „Ein Anlageberater, der sich in Bezug auf eine bestimmte Anlageentscheidung als kompetent geriert, hat sich aktuelle Informationen über das Anlageobjekt zu verschaffen, das er empfehlen will. Dazu gehört auch die Auswertung vorhandener Veröffentlichungen in der Wirtschaftspresse.“

 

Unser Rat
Vor diesem Hintergrund sollten betroffene BEMA-Anleger von einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob für sie Schadensersatzansprüche bestehen. Denn wenn eine Kapitalanlage vertrieben wird, während die Zeitschrift Finanztest vor dem Erwerb einer entsprechenden Beteiligung warnt, so kommt ein pflichtwidriger Aufklärungsmangel in Betracht, der Schadensersatzansprüche begründen kann.

 

Unser Angebot: Kostenlose Ersteinschätzung!
Sollten auch Sie – durch die OSPA finanziert – als atypisch stiller Gesellschafter an der BEMA beteiligt sein, geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten. Außerdem sagen wir Ihnen, welche Kosten bei einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung auf Sie zukommen. Dafür können Sie unverbindlich unseren Fragebogen anfordern.

Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.

Gern können Sie auch vorab mit unserem Spezialisten für CURA-/BEMA-Anleger, Herrn Rechtsanwalt Marko Martschewski, am Telefon über Ihr Problem sprechen.

 

Referenz
Wir sind eine der von der „Wirtschaftswoche“ im Jahre 2009 ausgewiesenen „Top-Anlegerschutzkanzleien“. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten bundesweit geschädigte Kapitalanleger.


Ansprechpartner:

Marko Martschewski
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: martschewski@gansel-rechtsanwaelte.de


Katja Hauber
Tel.: 030 411980-98
E-Mail: hauber@gansel-rechtsanwaelte.de


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>> mehr zum Thema Unternehmensbeteiligungen
10. Februar 2012 - 20:21
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