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Kapitalmarkt und Börse >> Anlageberatung
Kontovollmacht des Erben
1.2.2001

Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert über ein Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts zur Kontovollmacht.

 

Eine Kontovollmacht ist kein Testament. Als letzter Wille gilt ein Schreiben des Verstorbenen nur dann, wenn sich daraus eindeutig ergibt, dass für den Todesfall über das Vermögen des Erblassers verfügt werden soll.

 

Bayerisches Oberstes Landesgericht, Az. 17 BR 136/00


Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de


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23. Mai 2012 - 15:51
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