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Special: Geschlossene Fonds >> Umweltfonds
Windkraft-Fonds: „Windschwache Jahre“ und reparaturanfällige Anlagen bringen Anlegern Verluste
10.9.2009

Berlin, den 10.09.2009: Unsere Kanzlei betreut mehrere Mandanten, die ihr Geld in Windkraft-Fonds investiert haben, die sich inzwischen als unrentabel und insolvenzgefährdet erweisen, sodass die Anleger mit erheblichen Verlusten rechnen müssen. Hier sind wir beauftragt, die Rückabwicklung der Beteiligung durchzusetzen und Schadenersatz geltend zu machen.

 

Das Versprechen
Fondsgesellschaften, die Windpark-Fonds aufgelegt haben, werben regelmäßig mit guten Renditen. Zudem garantierten gesetzliche Regelungen die Vergütung der Einspeisung von Strom aus regenerativen Energiequellen zu einem festen Satz, so dass Windkraft-Fonds eine sichere und berechenbare Anlage darstellen können. Alles in allem könnten Anleger eigentlich mit einem guten Gewissen in eine rentable und sichere Anlage investieren.

 

Die Realität
Bei vielen Beteiligungen an einem Windkraft-Fonds laufen die ersten Jahre durchaus wie prognostiziert. Die Geschäftsberichte weisen gute Nachrichten aus und die Ausschüttungen werden planmäßig gezahlt. Doch dann kommen für den Anleger überraschend schlechte Nachrichten: Auf einmal ist die Rede von „unterdurchschnittlichen Windjahren“ und „hohen Reparaturaufwendungen“. Ausschüttungen sind dann bis auf Weiteres nicht mehr möglich. Und schließlich befindet sich der Windpark in der Konsolidierung. Doch nicht immer gelingt es, den Fonds zu „stabilisieren“, so dass bereits eine Reihe von Windparkanlagen Insolvenz anmelden mussten. Dann löst sich meist das scheinbar so gut investierte Geld der Anleger gewissermaßen „in Luft“ auf.

 

Unser Angebot
Sollten auch Sie sich an einem Windkraft-Fonds beteiligt haben, der entgegen den Versprechungen des Vermittlers/Anlageberaters nicht Ihre Erwartungen erfüllt, lassen Sie Ihre Beteiligung auf Rückabwicklung bzw. Schadenersatz prüfen und warten Sie nicht, bis der worst case eintritt.

Wir geben Ihnen für 50 Euro eine Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten. Außerdem sagen wir Ihnen, welche Kosten bei einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung auf Sie zukommen. Dafür können Sie unverbindlich unseren Fragebogen anfordern.

 

Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.

 

Referenz
Wir sind eine der von der „Wirtschaftswoche“ im Jahre 2009 ausgewiesenen „Top-Anlegerschutzkanzleien“. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten bundesweit geschädigte Kapitalanleger. 


Ansprechpartner:

André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de


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23. Mai 2012 - 15:51
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