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Versicherungen >> Krankenversicherung
LASIK-Operation: Gansel Rechtsanwälte legt beim Bundesgerichtshof Revision ein
10.9.2009

Berlin, den 10.09.2009: Nachdem wir beim Amtsgericht Hannover für unseren Mandaten die Übernahme der Kosten für seine LASIK-Augenoperation durch seine private Krankenversicherung erstritten hatten, ging die Beklagte, die Concordia Krankenversicherung AG, in die Berufung. Das Landgericht Hannover sah die LASIK-Operation als „nicht medizinisch notwendig im Sinne der Versicherungsbedingungen“ an, änderte das Urteil des Amtsgerichts ab und erklärte, die Krankenversicherung müsse die Kosten nicht übernehmen. Nunmehr haben wir vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Revision eingelegt.

 

Der Kommentar
Der Streit um die Übernahme der Kosten für LASIK-Operationen, die seit 1991 praktiziert werden und vom Berufsverband der Augenärzte Deutschlands als Verfahren zur Korrektur von Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit und Hornhautverkrümmung anerkannt sind, wird seit Jahren geführt. Die Gerichte entscheiden in dieser Sache uneinheitlich, so dass für die betroffenen Patienten eine große Rechtsunsicherheit besteht.
LASIK-Operationen sind geeignet, Fehlsichtigkeiten vollständig zu beheben. Die Entscheidung für eine Operation oder für das Tragen einer Brille muss dem Versicherungsnehmers überlassen bleiben, er hat für sich die Risiken gegeneinander abzuwägen. Eine „Nachrangigkeit“ der LASIK-Operationen vermögen wir - wie auch zahlreiche Gerichte - nicht zu erkennen. Wir  sind daher optimistisch, dass der BGH eine Grundsatzentscheidung zugunsten der betroffenen Versicherungsnehmer treffen wird.

 

Unser Angebot
Verweigert Ihnen Ihre Private Krankenversicherung die Kostenübernahme bei einer Heilbehandlung, dann lassen Sie Ihre Ansprüche und Erfolgsaussichten im Rahmen unserer 50 Euro-Erstberatung prüfen. Dafür können Sie unverbindlich unseren Fragebogen anfordern.
 
Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.

 

Leseempfehlung

LASIK-Operation: Private Krankenversicherung muss Kosten übernehmen (23.12.2008)

Private Krankenversicherung: Gericht verurteilt Versicherer zur Kostenübernahme bei einer Augen-Laser-OP (28.03.2007)


Ansprechpartner:

Jana Meister
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: meister@gansel-rechtsanwaelte.de


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10. Februar 2012 - 20:07
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