Berlin, den 17.08.2009: Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Anleger der Deutschlandfonds und der Europapark Rasthof KG über ihre weiterhin bestehende Möglichkeit, Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend machen zu können.
Vollmacht zum Abschluss der Darlehen wirksam
Mit seiner Entscheidung vom 30.06.2009 (Az.: XI ZR 291/08) hat der BGH in einem Verfahren gegen die insolvente Privatbank Reithinger (vormals C&H Credit- und Handelsbank Wiesbaden AG) wegen einer Beteiligung am 2. Deutschlandfonds aus dem Jahre 1997 darauf erkannt, dass die von der Procurator Treuhand GmbH verwendete Vollmacht zum Abschluss der Darlehen wirksam ist. Eine Rückabwicklung dieser Beteiligungen mit dem Argument, der Darlehensvertrag sei wegen einer fehlenden Vertretungsbefugnis der Procuator faktisch nicht existent, dürfte darum jedenfalls für Fälle des Jahres 1997 kaum noch möglich sein.
Schadensersatzansprüche aber weiter möglich
Allerdings hat der BGH die Klage nicht abgewiesen, sondern vielmehr das Berufungsgericht damit beauftragt, jetzt zu prüfen, ob der klagende Anleger wegen ihm zustehender Schadensersatzansprüche aus der Darlehensschuld zu entlassen ist. Es geht nunmehr in der neuen Verhandlung und Entscheidung des Berufungsgerichts darum, ob der Anleger durch die unrichtigen Angaben im Fondsprospekt bzw. die Informationen des Vermittlers über die wirtschaftliche Rentabilität des Fonds arglistig getäuscht wurde.
Wir gehen davon, dass solche Schadensersatzansprüche wegen falscher Beratung bzw. fehlerhafter Verkaufsprospekte für eine Vielzahl der Deutschlandfonds- und Europapark Rasthof KG-Anleger existieren. Anleger sollten darum ihre Beteiligung prüfen lassen.
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Wir sind eine der von der „Wirtschaftswoche“ im Jahre 2009 ausgewiesenen „Top-Anlegerschutzkanzleien“. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten bundesweit geschädigte Kapitalanleger.
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