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Special: Geschlossene Fonds >> Immobilienfonds
Capital Advisor Fund II GbR - weitere Klagen eingereicht!
3.8.2009

Berlin, den 03.08.2009: Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte hat weitere Klagen in Sachen Capital Advisor Fund II GbR (CAF II) bei den zuständigen Gerichten eingereicht. Anlass sind fehlerhafte Anlageberatungen beim Erwerb der Beteiligung als auch Prospektfehler. Außerdem ist die auf den  Zeichnungsscheinen verwendete Widerrufsbelehrung unzureichend.

 

Fehlerhafte Anlageberatung
Unsere Mandanten wurden von seitens der Fondsgesellschaft bestellten Vertriebsunternehmen bzw. deren Vermittlern über Anlagemöglichkeiten zur Altersvorsorge beraten. In einigen Fällen drängten die Vermittler ihre Kunden zur Kündigung bestehender sicherer Kapitalanlagen, wie Bausparverträge  oder Lebensversicherungen, um eine Einmalanlage an die Capital Advisor Fund II GbR leisten zu können bzw. durch Ratenzahlung in den Vermögensaufbau bei der Capital Advisor Fund II GbR zu investieren. Ohne auf die tatsächlichen Risiken, insbesondere das Totalverlustrisiko, hinzuweisen, empfahlen die Vermittler mehreren Mandanten unter Zuhilfenahme einer Informationsbroschüre die Beteiligung an diesem Fonds als sicher und lukrativ. Der Emissionsprospekt lag in diesen Fällen bei der Beratung nicht vor.

 

Prospektfehler
Unsere Prüfung des Emissionsprospektes hat ergeben, dass dieser Prospekt an verschiedenen Stellen fehlerhaft ist. Anleger, die ihre Anlageentscheidung auf den Emissionsprospekt stützten, wurden somit getäuscht. Dafür haften die Prospektverantwortlichen des Fonds als auch diejenigen Anlageberater, die diesen Prospekt ohne eigene Prüfung für ihre Anlageberatung genutzt haben.

 

Widerrufsbelehrung unzureichend
Die Zeichnungsscheine unserer Mandanten enthalten eine unzureichende Widerrufsbelehrung. Letzteres entschied zuletzt das Amtgericht Gifhorn mit Urteil vom 27.04.2009 zur Schwestergesellschaft der Capital Advisor Fund II GbR. Auf Grund dieses Umstandes ist es diesen Anlegern nunmehr möglich, die von ihnen gezeichneten Beteiligungsverträge wirksam zu widerrufen. Sie müssen dann keine weiteren Einlagen mehr leisten und haben darüber hinaus einen Anspruch auf Auszahlung des Verkehrswertes ihrer Beteiligung.

 

Rückabwicklung des Beteiligungsvertrages
Unsere Mandanten klagen auf vollumfängliche Rückabwicklung des geschlossenen Beteiligungsvertrages, u.a. gegen den Vertrieb und die Initiatoren. Das heißt, sie möchten so gestellt werden, als hätten sie die Beteiligung an der Capital Advisor Fund II GbR nicht erworben. Damit verbunden sind u.a. die Rückerstattung der geleisteten Zahlungen, die Freistellung von weiteren Zahlungsverpflichtungen sowie die Zahlung des entgangenen Gewinns.

 

Was tun?
Wer in die Capital Advisor Fund II GbR investiert hat, sollte seine Anlage auf Rückabwicklung bzw. Schadenersatz prüfen lassen. Viele Anleger wurden bei der Beratung im Vorfeld des Abschlusses des Beteiligungsvertrages nicht ordnungsgemäß über die mit der Anlage verbundenen Risiken informiert. Sofern die Kriterien einer anlage- und anlegergerechten Beratung nicht vollumfänglich erfüllt sind, steht ihnen u.U. die Rückabwicklung ihres Beteiligungsvertrages sowie Schadenersatz gegen die Beteiligungsgesellschaft, die für den Prospekt und den Vertrieb Verantwortlichen zu.
Allerdings sollte man keine Zeit verstreichen zu lassen, da der Anleger nach Kenntnis seiner Ansprüche in der Regel drei Jahre Zeit hat, diese auch geltend zu machen. So besteht bei Untätigkeit die Gefahr, dass Schadenersatzansprüche verjähren und dann nicht mehr durchsetzbar sind.

Unser Angebot
Wir geben Ihnen für 50 Euro eine Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten. Außerdem sagen wir Ihnen, welche Kosten bei einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung auf Sie zukommen. Dafür können Sie unverbindlich unseren Fragebogen anfordern.
 
Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.

 

Referenz
Wir sind eine der von der „Wirtschaftswoche“ im Jahre 2009 ausgewiesenen „Top-Anlegerschutzkanzleien“. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten bundesweit geschädigte Kapitalanleger.


Ansprechpartner:

André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de


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6. Februar 2012 - 02:13
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