Berlin, 30.07.2009: Wir wurden von einem Genossenschaftsmitglied der NEWOG eG (Neue Wohnungsbaugenossenschaft eG, Chemnitz), der seine Beteiligung durch die Gallinat Bank finanziert hat, beauftragt, die Rückabwicklung seiner Beteiligung zu prüfen.
Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag
Manche Genossenschaftsmitglieder haben ihre Beteiligung an der NEWOG eG von der Gallinat Bank durch ein Darlehen finanzieren lassen. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass ein Verbraucherdarlehensvertrag eine Widerrufsbelehrung zu enthalten hat. Diese Widerrufsbelehrung kann allerdings nicht nach Gutdünken des darlehensgebenden Kreditinstitutes gestaltet werden, sondern sie hat bestimmten Anforderungen zu genügen. Schließlich soll der unbefangene rechtunkundige Leser diese Belehrung problemlos verstehen und ggf. auch „nutzen“ können.
Widerrufsbelehrung falsch – Rückabwicklung möglich
Der Bundesgerichtshof hat in seiner jüngst veröffentlichten Entscheidung vom 23. Juni 2009 (Az.: XI ZR 156/08) eine Widerrufsbelehrung für unrichtig befunden, die identisch mit der uns zur Prüfung vorgelegten Belehrung ist. Diese entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen, der Darlehensnehmer wurde mit ihr nicht umfassend und zutreffend über seine Rechte informiert. Es besteht so die Gefahr, dass der Darlehensnehmer von der Ausübung seines Widerrufsrechts abgehalten wird.
Die Folge: Der Darlehensnehmer kann noch heute – Jahre nach Abschluss des Darlehensvertrages – diesen widerrufen. Damit wird dann auch eine Rückabwicklung der Beteiligung an der NEWOG eG möglich.
Ersteinschätzung kostenlos!
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.
Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht können Sie aufgrund ihrer Erfahrungen schnell über Ihre Ansprüche, Erfolgsaussichten und Kosten informieren. So erfahren Sie umgehend, ob die Beauftragung eines Anwaltes für Sie Sinn macht.
Fordern Sie dafür unseren Kurzfragebogen an. Gern können Sie aber auch gleich Ihre Angaben Frau Kempf telefonisch übermitteln.
Referenz
Wir sind eine von der „Wirtschaftswoche“ ausgewiesene „Top-Anlegerschutzkanzlei“. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten bundesweit geschädigte Kapitalanleger.
Lesen Sie auch unsere Meldung: „Finanzämter fordern Eigenheimzulage für Beteilung an der NEWOG eG zurück“.
Schicken Sie uns den Fragebogen per E-Mail, Fax oder Post ausgefüllt zurück, dann prüfen wir Ihre Ansprüche und unterrichten Sie über die Erfolgsaussichten und die Kosten eines Rechtsstreites.