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Geldanlagen >> Genossenschaftsbeteiligungen
Finanzämter fordern Eigenheimzulage für Beteilung an der NEWOG eG zurück
28.7.2009

Berlin, 28.07.2009: Wir wurden von Genossenschaftsmitgliedern der NEWOG eG (Neue Wohnungsbaugenossenschaft eG, Chemnitz) beauftragt, Rückforderungsbescheide der Finanzämter zu überprüfen, um die Forderungen zurückzuweisen.

 

Rückforderung der Eigenheimzulage
Verschiedene Finanzämter fordern von Genossenschaftsmitgliedern der NEWOG eG die für ihre Beteiligungen an dieser Wohnungsbaugenossenschaft zunächst gewährten Eigenheimzulage zurück.
Die Begründung der Finanzämter ist mangels nachvollziehbarer Ausführungen in den Bescheiden nicht völlig klar. Bei unseren Recherchen stellte sich heraus, dass die Finanzämter offenbar davon ausgehen,

  • man hätte, um förderberechtigt zu sein, eine Wohnung der NEWOG eG beziehen müssen und/oder
  • man hätte die Beteiligung nicht kreditfinanzieren dürfen.

Beide Begründungen sind fragwürdig. Das Erfordernis des Wohnungsbezuges existiert erst seit 2004. Grundsätzlich schadet auch eine Fremdfinanzierung nicht der Förderfähigkeit, solange nur das Genossenschaftsmitglied selbst durch die Zahlung wirtschaftlich belastet ist. 

 

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Fordern Sie dafür unseren Kurzfragebogen an. Gern können Sie aber auch gleich Ihre Angaben Frau Kempf telefonisch übermitteln.

 

Hinweis
Genossenschaftsmitglieder, die vom Finanzamt eine Rückforderungsbescheid erhalten haben, sollten die Einspruchsfrist gegen diesen Bescheid nicht versäumen, um ihre Rechte zu wahren.

 

Leseempfehlung

 


Ansprechpartner:

Madeleine Kempf
Diplom-Juristin
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: kempf@gansel-rechtsanwaelte.de


Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


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10. Februar 2012 - 20:05
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