Berlin, 28.07.2009: Wir wurden von Genossenschaftsmitgliedern der NEWOG eG (Neue Wohnungsbaugenossenschaft eG, Chemnitz) beauftragt, Rückforderungsbescheide der Finanzämter zu überprüfen, um die Forderungen zurückzuweisen.
Rückforderung der Eigenheimzulage
Verschiedene Finanzämter fordern von Genossenschaftsmitgliedern der NEWOG eG die für ihre Beteiligungen an dieser Wohnungsbaugenossenschaft zunächst gewährten Eigenheimzulage zurück.
Die Begründung der Finanzämter ist mangels nachvollziehbarer Ausführungen in den Bescheiden nicht völlig klar. Bei unseren Recherchen stellte sich heraus, dass die Finanzämter offenbar davon ausgehen,
- man hätte, um förderberechtigt zu sein, eine Wohnung der NEWOG eG beziehen müssen und/oder
- man hätte die Beteiligung nicht kreditfinanzieren dürfen.
Beide Begründungen sind fragwürdig. Das Erfordernis des Wohnungsbezuges existiert erst seit 2004. Grundsätzlich schadet auch eine Fremdfinanzierung nicht der Förderfähigkeit, solange nur das Genossenschaftsmitglied selbst durch die Zahlung wirtschaftlich belastet ist.
Ersteinschätzung kostenlos!
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.
Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht können Sie aufgrund ihrer Erfahrungen schnell über Ihre Ansprüche, Erfolgsaussichten und Kosten informieren. So erfahren Sie umgehend, ob die Beauftragung eines Anwaltes für Sie Sinn macht.
Fordern Sie dafür unseren Kurzfragebogen an. Gern können Sie aber auch gleich Ihre Angaben Frau Kempf telefonisch übermitteln.
Hinweis
Genossenschaftsmitglieder, die vom Finanzamt eine Rückforderungsbescheid erhalten haben, sollten die Einspruchsfrist gegen diesen Bescheid nicht versäumen, um ihre Rechte zu wahren.
Leseempfehlung
Schicken Sie uns den Fragebogen per E-Mail, Fax oder Post ausgefüllt zurück, dann prüfen wir Ihre Ansprüche und unterrichten Sie über die Erfolgsaussichten und die Kosten eines Rechtsstreites.