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Versicherungen >> Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeitsrente trotz fehlender Gesundheitsangaben
28.7.2009

Berlin, den 28.07.2009: Wir haben den Anspruch unserer Mandantin auf Berufsunfähigkeitsrente außergerichtlich durchsetzen können, weil der Versicherungsnehmer nur verpflichtet ist, diejenigen Umstände seines Gesundheitszustandes anzuzeigen, die er auch tatsächlich kennt.

 

Der Fall
Unsere Mandantin war an Krebs erkrankt. Die Behandlung und die anschließende Reha dauerten fast zwei Jahre. Aufgrund ihrer Erkrankung als auch der damit verbundenen Therapien leidet sie an chronischer Erschöpfung, dem sog. Fatigue-Syndrom, und ist bis heute nicht in der Lage, ihren Beruf auszuüben. Deshalb beantragte sie bei ihrer Versicherung die Zahlung der vertraglich vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente.

 

Versicherung verweigerte Rentenzahlung wegen arglistiger Täuschung
Die Versicherung weigerte sich, die Rente zu zahlen, erklärte den Rücktritt vom Versicherungsvertrag und focht den Vertrag zudem wegen arglistiger Täuschung an, weil unsere Mandantin bei Abschluss des Vertrages falsche Angaben über ihren Gesundheitszustand gemacht hätte. Man warf ihr vor, eine Nierenentzündung, eine Ischialgie und eine Unterzuckerung arglistig verschwiegen zu haben.

 

Mandantin war in Unkenntnis ihres Gesundheitszustandes
Tatsächlich hatte der behandelnde Arzt unsere Mandantin über seine Diagnose „Ischialgie“ nicht informiert. Ihre Schmerzen im Nierenbecken, wegen derer sie sich in Behandlung begeben hatte, waren in den Unterlagen des Arztes als Nierenschmerzen verzeichnet, wovon sie allerdings keine Kenntnis hatte. Da sie sich häufiger wegen Harnwegserkrankungen in Behandlung begeben hatte, führte sie ihre Schmerzen darauf zurück. Und ihre Unterzuckerung ließ sich schließlich mit der längeren Lagerung ihres Blutes in einem Kühlschrank der Arztpraxis erklären.

 

Versicherung muss Rente zahlen
Da wir aufgrund unserer Recherchen nachweisen konnten, dass unsere Mandantin keine Kenntnis von einer Nierenentzündung, einer Ischialgie sowie einer Unterzuckerung hatte, musste die Versicherung den Vorwurf der arglistigen Täuschung fallen lassen. Denn der Versicherungsnehmer kann nur diejenigen Umstände seines Gesundheitszustandes anzeigen, die er auch tatsächlich kennt. Man kann ihn nicht zu etwas verpflichten, das er objektiv nicht leisten kann. Deshalb erkannte die Versicherung schließlich auch ihre Leistungspflicht an. Sie zahlt nun die Berufsunfähigkeitsrente und überwies auch nachträglich die Rente seit Beginn des Versicherungsanspruchs.

 

Unser Angebot
Weigert sich auch bei Ihnen die private Krankenversicherung, die Berufsunfähigkeitsrente wegen angeblich falscher Angaben zu Ihrem Gesundheitszustandes bei Vertragsabschluss zu zahlen, dann finden Sie sich nicht damit ab.
Unsere auf Versicherungs- und Medizinrecht spezialisierten Anwälte geben Ihnen für 50 Euro eine Ersteinschätzung über Ihre Ansprüche und Erfolgsaussichten!


 


Ansprechpartner:

Jana Meister
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: meister@gansel-rechtsanwaelte.de


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23. Mai 2012 - 15:43
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