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ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG Leasefonds V: Liquidation oder Insolvenz
22.7.2009

Berlin, den 22.07.2009: Mit Datum vom 07.07.2009 bekamen die atypisch stillen Gesellschafter der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG (ALAG) ein Schreiben der ALAG, in dem sie um ihre Zustimmung zur Liquidation der Gesellschaft gebeten werden. Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte vertritt mehrere Anleger dieser Gesellschaft und bereitet für sie Schadenersatzklagen vor.

 

Liquidation und Insolvenz bedeuten Verlust
Hintergrund dieses Begehrens ist der Antrag der Robert Straub GmbH (Budget), an der die ALAG mit 31 % beteiligt ist, auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Dadurch sieht die ALAG keine Möglichkeiten mehr, die „erheblichen offenen Forderungen“ bei der Robert Straub GmbH zu realisieren.
Um die Zahlungsfähigkeit der ALAG zu gewährleisten, müssen die Anleger ihren Zahlungsverpflichtungen voll umfänglich nachkommen. Ganz gleich, ob „Sprinter“-, „Classic“- oder „Classic-Plus“-Anleger – alle werden zur Kasse gebeten. „Sprinter“-Anleger, die ihre Einlage bei Vertragsabschluss noch nicht voll eingezahlt haben, sollen ihre ausstehenden Raten bis zur Höhe der Vertragssumme weiterzahlen. „Classic“-Anleger werden aufgefordert ihre Kapitalrückzahlungen an die ALAG zurückzuzahlen. Sowohl die angestrebte Liquidation außerhalb des Insolvenzverfahrens als auch die drohende Insolvenz der ALAG bedeuten für die Anleger erhebliche Verluste.

 

Anspruch auf Rückabwicklung bzw. Schadenersatz prüfen lassen
Wer in die ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG investiert hat, sollte seine Anlage auf Rückabwicklung bzw. Schadenersatz prüfen lassen. Viele Anleger wurden bei der Beratung im Vorfeld des Abschlusses des Beteiligungsvertrages nicht ordnungsgemäß über die mit der Anlage verbundenen Risiken informiert. Sofern die Kriterien einer anlage- und anlegergerechten Beratung nicht vollumfänglich erfüllt sind, steht ihnen u.U. die Rückabwicklung ihres Beteiligungsvertrages sowie Schadenersatz gegen die Beteiligungsgesellschaft, die für den Prospekt und den Vertrieb Verantwortlichen zu.
Allerdings sollte man keine Zeit verstreichen zu lassen, da der Anleger nach Kenntnis seiner Ansprüche in der Regel drei Jahre Zeit hat, diese auch geltend zu machen. So besteht bei Untätigkeit die Gefahr, dass Schadenersatzansprüche verjähren und dann nicht mehr durchsetzbar sind. 

 

Unser Angebot
Wir geben Ihnen für 50 Euro eine Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten. Außerdem sagen wir Ihnen, welche Kosten bei einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung auf Sie zukommen. Dafür können Sie unverbindlich unseren Fragebogen anfordern.
 
Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.

 

Referenz
Wir sind eine der von der „Wirtschaftswoche“ im Jahre 2009 ausgewiesenen „Top-Anlegerschutzkanzleien“. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten bundesweit geschädigte Kapitalanleger. 


Ansprechpartner:

André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de

>> mehr zum Thema Unternehmensbeteiligungen
23. Mai 2012 - 15:43
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