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Special: Geschlossene Fonds >> Umweltfonds
Windpark Bliesdorf-Ketzin: Wir prüfen die Rückabwicklung einer Beteiligung an dieser Geldanlage
26.6.2009

Berlin, den 26.06.2009: Unsere Kanzlei wurde beauftragt, die Möglichkeiten der Rückabwicklung einer Beteiligung an der Gesellschaft für Handel und Finanz mbH (GHF) Windpark Bliesdorf-Ketzin GmbH & Co. KG zu prüfen, nachdem die Geschäftsberichte der letzten Jahre stets einen Windindex unterhalb des Prognosedurchschnitts auswiesen und keine Ausschüttungen mehr erfolgten. Außerdem fordert das Finanzamt jetzt von unserem Mandanten Steuernachzahlungen, weil nach einer Außenprüfung die steuerliche Abschreibung minimiert wurde.

 

Der Fall
Unser Mandant wurde für eine Beteiligung am Windpark Bliesdorf-Ketzin vor allem mit dem Argument geworben, mit dieser umweltfreundlichen Geldanlage Steuern sparen zu können. Außerdem sollte nach einer Ausschüttung für das Jahr 2001 von 3% bezogen auf das nominelle Kommanditkapital eine „kontinuierliche Steigerung der Ausschüttungen auf bis 34 % im Jahr 2021 (insgesamt: 264 %)“ zu erwarten sein.
Aus den „windschwachen Monaten“ am Beginn des Betriebs der Anlage wurden mittlerweile „windschwache Jahre“. Der geringe „Windertrag“ hatte zwangsläufig einen geringen bis keinen wirtschaftlichen Ertrag für die Anleger zur Folge. Als dann im Zuge einer steuerlichen Außenprüfung die Abschreibung der Windenergieanlagen in Ketzin geändert wurde, führte das bei unserem Mandanten zu erheblichen Forderungen des Finanzamtes. So befürchtet er nunmehr, nicht nur eine unrentable Anlage gezeichnet zu haben, sondern sogar Verluste.

 

Der Kommentar
Mit Wind Geld zu verdienen, setzt Expertenwissen voraus. Deshalb werden regelmäßig im Vorfeld der kommerziellen Nutzung von Windenergie Gutachten von Sachverständigen erstellt, auf deren Grundlage Wirtschaftlichkeitsberechnungen stattfinden. Wenn nun kontinuierlich der Wind hinter den prognostizierten Erwartungen zurückbleibt, ist zunächst grundsätzlich zu prüfen, ob die Gutachten unzutreffend sind oder aber, ob – aus welchen Gründen auch immer - falsche Schlüsse daraus gezogen wurden.
Bei einer Beteiligung an einer Windkraftanlage ist die zutreffende Wiedergabe der Ergebnisse eingeholter Windgutachten im Anlageprospekt und eine darauf basierende solide Prognose regelmäßig ein für die Anlageentscheidung bedeutsamer Umstand. Die Prospektverantwortlichen müssen daher im Zweifel nachweisen, dass diese Gutachten weder falsch noch unvollständig wiedergegeben wurden und die Prognosen realistisch sind.
Pflicht des Vertriebes ist bei der Vermittlung von Beteiligungen an Windkraftanlagen, den Emissionsprospekt auf Plausibilität zu überprüfen. Eine anlegergerechte Beratung, beinhaltet außerdem neben der allgemeinen Prüfung, ob die steuerlichen „Versprechungen“ realistisch sind auch die individuelle Prüfung, ob die „Steuersparanlage“ bei dem betreffenden Kunden möglichst optimal „passt“.

Vgl. dazu auch unsere Meldung vom 26.06.2009 "Windkraftanlagen: Anlagevermittler müssen entsprechend ihrer ausgewiesenen Qualifikation den Emissionsprospekt auf Plausibilität prüfen".

 

Unser Angebot
Sollten auch Sie in die GHF Windpark Bliesdorf-Ketzin GmbH & Co. KG investiert haben und mit dieser Geldanlage Probleme haben, lassen Sie diese auf Rückabwicklung bzw. Schadenersatz prüfen.

Wir geben Ihnen für 50 Euro eine Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten. Außerdem sagen wir Ihnen, welche Kosten bei einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung auf Sie zukommen. Dafür können Sie unverbindlich unseren Fragebogen anfordern.

 

Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.

 

Referenz
Wir sind eine der von der „Wirtschaftswoche“ im Jahre 2009 ausgewiesenen „Top-Anlegerschutzkanzleien“. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten bundesweit geschädigte Kapitalanleger. 


Ansprechpartner:

André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de


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23. Mai 2012 - 15:37
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