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Geldanlagen >> Aktien und Aktienfonds
Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG (DBVI) hat Insolvenzantrag gestellt: Welche Folgen hat das für Anleger der DBVI-Fondsgesellschaften?
12.5.2009

Berlin, den 12.05.2009: Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Sie über die Auswirkungen einer Insolvenz der DBVI AG auf die Anleger der DBVI-Fonds Deutschlandfonds KG, 2. Deutschlandfonds KG, Europapark Rasthof KG sowie auf die Wertpapiersparer.

 

Das Insolvenzgericht entscheidet über den Insolvenzantrag

Am gestrigen Montag hat die DBVI AG nach Börsenschluss Insolvenzantrag bei Gericht gestellt. Das Insolvenzgericht muss nun über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheiden und wird voraussichtlich kurzfristig einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen.

 

Was bedeutet eine Insolvenz für die einzelnen Anleger der DBVI-Gruppe?

  • Anleger verschiedener DBVI-Fonds (Deutschlandfonds KG, 2. Deutschlandfonds KG, Europapark Rasthof KG)

Diese Anleger konnten bisher damit rechnen, am Ende der Mindestlaufzeit ihres Fonds ein Rückkaufangebot der DBVI AG für ihren Fondsanteil zu erhalten. Dieses Versprechen hatte die DBVI AG auch nach ihrem Ausscheiden als Mitgesellschafterin aus den beiden DBVI-Deutschlandsfonds (heute DFO GmbH & Co. Deutschlandfonds KG und DFO GmbH & Co. 2. Deutschlandfonds KG) aufrecht erhalten. Trotzdem warten bis heute alle Anleger, die zum Ende des Jahres 2008 aus der Gesellschaft ausgeschieden sind, vergeblich auf ein entsprechendes Schreiben der DBVI AG. An der Rückkaufverpflichtung der DBVI AG ändert sich auch durch die Insolvenz nichts. Hat allerdings der Wert der Fondsanteile schon durch die bisherige Entwicklung der Fonds stark gelitten, so wird jetzt von der DBVI AG auch von diesem Rest nur noch ein Bruchteil zu erlangen sein. Anleger der beiden Deutschlandfonds und der Europapark Rasthof KG müssen deshalb darauf hoffen, dass ihr jeweiliger Fonds selbst zum Zahlungstermin die Finanzkraft hat, das Abfindungsguthaben zu zahlen. Gleichzeitig sollten diese Anleger vorsorglich ihre Ansprüche gegen die DBVI AG durch Anmeldung zur Insolvenztabelle geltend machen. 

 

  • Anleger kreditfinanzierter Beteiligungen an Immobilienfonds der DBVI-Gruppe: Ansprüche gegen die Bank prüfen lassen!

Um weitere Verluste zu vermeiden, sollten Anleger außerdem anwaltlich überprüfen lassen, ob die Kredite der finanzierenden Banken (C&H Bank AG bzw. Privatbank Reithinger, LBBW bzw. BW-Bank, einige Sparda Banken, Stadtsparkasse Nürnberg, Merkur Bank u.a.) rechtlich Bestand haben. Wie bereits gemeldet dürften vielfach Schadensersatzansprüche bestehen, die auf eine Befreiung von diesen Krediten gerichtet sind. Dies umso mehr als bei einer Insolvenz der DBVI AG ein weiteres Teil zum traurigen Puzzle des drohenden Totalverlustes der Anlage hinzugefügt wird. Denn gerade über das Totalverlustrisiko wurde oft nicht aufgeklärt. Fondsprospekte sprachen gar davon, dass die DBVI AG für die Mindestlaufzeit des Fonds – 15 Jahre – und darüber hinaus eine maßgebliche Beteiligung hält. Dieses Versprechen ist an der Realität zerbrochen.

 

  • Anleger, die im Rahmen eines Sparplanes in die Fonds der DBVI-Gruppe einzahlen

Diese Anleger sollten prüfen lassen, ob sie weiterhin Zahlungen leisten müssen. Ganz abgesehen von ihren möglichen Schadensersatzansprüchen kann bereits die Anwendung des Gesellschaftsvertrages bei den beiden Deutschlandfonds zu einem Stopp der Zahlungspflicht führen.

 

  • Wertpapiersparer vermögenswirksamer Leistungen mit Aktien der DBVI AG

Die Insolvenz der DBVI AG verdeutlicht, dass eine Erholung des Börsenkurses der DBVI Aktie auszuschließen ist. Umso mehr rückt für die Wertpapiersparer die Bedeutsamkeit der von der SECI GmbH vergebenen Kapitalgarantie in den Vordergrund. Bisher argumentierte die SECI GmbH stets dahin, dass der Schadenseintritt für die Sparer noch nicht fest stehe, weil sich der Kurs der DBVI Aktie bis zum Laufzeitende der Verträge noch erholen könne. Dass dies nicht der Fall ist, zeigt die nunmehr eingetretene Insolvenz der DBVI AG.

 

Nach den von unserer Kanzlei erstrittenen Urteilen steht den Wertpapiersparern in der ganz überwiegenden Anzahl der Fälle ein Schadensersatzanspruch bzw. ein Anspruch auf vorzeitige Auszahlung der Garantiesumme gegen die SECI GmbH zu. Dieser Anspruch sollte schnellstmöglich geltend gemacht werden. Insbesondere unter Berücksichtigung des Rundschreibens der SECI GmbH vom 12. Juli 2006, in dem sie den Sparern mitteilte, dass die Werthaltigkeit der vergebenen Garantie von ihrer zukünftigen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit abhänge, besteht die Gefahr, dass die Gerichte von einer Verjährung etwaiger Schadensersatzansprüche mit Ablauf des 31.12.2009 ausgehen. In diesem Fall wären Schadensersatzansprüche von Wertpapiersparern ab dem Jahr 2010 nicht mehr durchsetzbar. 

 

Unser Angebot

Wir sind eine von der „Wirtschaftswoche“ im Jahre 2009 ausgewiesene „Top-Anlegerschutzkanzlei“. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten seit Jahren erfolgreich bundesweit geschädigte DBVI-Anleger. 

Wir geben Ihnen für 50 Euro eine Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten. Außerdem sagen wir Ihnen, welche Kosten bei einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung auf Sie zukommen. Fordern Sie dafür unverbindlich unseren Fragebogen an.

 

Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.

 

Für Anleger der DBVI-Gruppe, die uns mit der Forderungsanmeldung (zum Pauschalpreis von € 50) beauftragt haben, ist die Prüfung der Ansprüche gegen Bank, Vermittler und mögliche Kapitalgarantiegeber kostenlos.

 


Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


Marko Martschewski
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: martschewski@gansel-rechtsanwaelte.de


Marko Huth
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: huth@gansel-rechtsanwaelte.de


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23. Mai 2012 - 15:35
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