Berlin, den 12.05.2009: Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte übernimmt für Sie die Anmeldung Ihrer Forderungen zur Insolvenztabelle und prüft auf Ihren Wunsch kostenfrei, ob Sie darüber hinaus Ansprüche gegen den Vermittler Ihrer Geldanlage oder gegen die diese Anlage finanzierende Bank haben.
Wir sind eine der von der „Wirtschaftswoche“ im Jahre 2009 ausgewiesenen „Top-Anlegerschutzkanzleien“. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten bundesweit geschädigte Kapitalanleger.
Insolvenzverfahren
Am 20.04.2009 wurden der Vorstand und der Aufsichtsrat der Deutschen Beamtenvorsorge Immobilienholding AG (DBVI) in einer außerordentlichen Aufsichtsratssitzung darüber informiert, dass die DBVI bilanziell überschuldet ist und die Zahlungsfähigkeit in absehbarer Zeit nicht mehr gegeben sei. Die Gesellschaft hatte daraufhin mit Gläubigern verhandelt, um eine Sanierung der DBVI AG zu ermöglichen. Doch offenbar ohne Erfolg. Denn am gestrigen Montag nach Börsenschluss musste die DBVI AG Insolvenzantrag bei Gericht stellen.
Chance auf Geld durch Forderungsanmeldung sichern!
Gegenwärtig ist es völlig unklar, über wie viel Vermögen die DBVI AG verfügt, um die Forderungen ihrer Gläubiger zu befriedigen. Um aber zumindest die Chance zu wahren, am Ende des Insolvenzverfahrens wenigstens einen Teil des Geldes zurück zu bekommen, das Sie in Ihre Geldanlage investiert haben, müssen Sie Ihre Forderung rechtzeitig und richtig beim Insolvenzverwalter anmelden. Erst dann stehen Ihnen die Rechte eines Gläubigers zu. Fehlerhafte Forderungsanmeldungen können vom Insolvenzverwalter bestritten werden, so dass die Forderung nicht anerkannt wird. Schaffen Sie dann keine Abhilfe, bekommen Sie im Insolvenzverfahren auch kein Geld.
Wir melden für Sie Ihre Forderung an!
Das Insolvenzgericht wird über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheiden und im Falle der Eröffnung für die Anmeldung der Forderungen eine Frist setzen. (Wir werden darüber nach Bekanntgabe gesondert berichten.) Wünschen Sie, dass wir Ihre Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden, dann benötigen wir dazu Ihren Auftrag. Dafür fordern Sie bitte den DBVI-Fragebogen an und senden uns diesen ausgefüllt zusammen mit Kopien von Ihrem Fonds-Zertifikat und dem zur Finanzierung Ihrer Anlage abgeschlossenen Darlehensvertrag an unser Büro Berlin Mitte:
Gansel Rechtsanwälte
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
Friedrichstr. 149
10117 Berlin
Für die Anmeldung Ihrer Forderung zur Insolvenztabelle berechnen wir Ihnen pauschal 50 €.
Nach Eingang der Forderungsanmeldung wird diese vom Insolvenzverwalter in die Insolvenztabelle aufgenommen. Im Prüfungstermin werden die in dieser Tabelle aufgeführten Forderungen auf ihre Berechtigung hin geprüft. Im Prüfungstermin selbst müssen Sie nicht anwesend sein.
Kostenlose Prüfung Ihrer Ansprüche gegen Vermittler und Bank
Wünschen Sie zusätzlich zur Anmeldung Ihrer Forderung beim Insolvenzverwalter auch eine Prüfung Ihrer DBVI-Anlage auf mögliche Ansprüche gegen den Vermittler dieser Anlage oder gegen die diese Anlage finanzierende Bank, dann vermerken Sie dies bitte auf dem Fragebogen.
Die Prüfung Ihrer Ansprüche ist für Sie kostenlos!
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, dann fordern Sie bitte auch dieses Formular an. Wir übernehmen dann für Sie ggf. auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung.
Fragen: Wir haben für Anleger der DBVI-Gruppe eine HOTLINE eingerichtet:
030 99 27 27 27
Montag bis Freitag 8.00 bis 20.00 Uhr
Samstag 10.00 bis 16.00 Uhr
Schicken Sie uns den Fragebogen per E-Mail, Fax oder Post ausgefüllt zurück, dann prüfen wir Ihre Ansprüche und unterrichten Sie über die Erfolgsaussichten und die Kosten eines Rechtsstreites.