HOME STANDORTE MITARBEITER KARRIERE KOSTEN IMPRESSUM
Geldanlagen
Genossenschaftsbeteiligungen
Aktien und Aktienfonds
Anleihen
Gold
Offene Fonds
Steuersparimmobilien
Unternehmensbeteiligungen
Zertifikate
Special: Geschlossene Fonds
Flugzeug- und Triebwerkfonds
Fonds von A bis Z
Hotel- und Ferienparkfonds
Containerfonds
Immobilienfonds
Lebensversicherungsfonds
Medienfonds
Schiffsfonds
Umweltfonds
Bank- und Kreditrecht
Immobiliendarlehen
Vermögensverwaltung
Fremdwährungsdarlehen
Immobilie und Grundstück
WEG-Auseinandersetzung
Bauen
Baumängel
Wohnraumvermietung
Versicherungen
Kaskoversicherung
Berufsunfähigkeit
Hausratversicherung
Krankenversicherung
Lebensversicherung
Unfallversicherung
Wohngebäudeversicherung
Angebote für Unternehmen
Kapitalanlagen & Kredite
Versicherungen
Immobilien & Miete
Special: Geschlossene Fonds >> Immobilienfonds
CITYTRUST Fonds 3: Wir prüfen die Rückabwicklung einer Beteilung
27.4.2009

Berlin, den 27.04.2009: Unsere Kanzlei wurde beauftragt, die Möglichkeiten der Rückabwicklung einer Beteiligung am CITYTRUST Fonds 3 zu prüfen.

 

Der Fall
Herr R. wollte im Jahre 1998 Steuern sparen. Ein Anlagevermittler schlug ihm dafür eine kreditfinanzierte Beteiligung am Immobilienfonds CITYTRUST Fonds 3 vor. In dem Beratungsgespräch warb der Vermittler damit, dass bei diesem Fonds eine „Wertsicherungsgarantie“ existiere. So könne der Anleger seinen Anteil nach 25 Jahren zum Nominalwert bzw. nach 30 Jahren mit 115 % des Nominalwertes zurückgeben.
Lange Zeit flossen aus dem Fonds die versprochenen Ausschüttungen, da mit der CITYRENT GmbH ein Globalmieter für die Fondsobjekte zur Verfügung stand. Allerdings lief dieser Generalmietvertrag zum 31.12.2006 aus, wodurch der Fonds finanziell stark belastet wurde und sich die Ausschüttungen reduzierten. Da Herr R. die Ausschüttungen zur Begleichung des Darlehens bei der BHW eingeplant hatte, das er zur Finanzierung des Anteilserwerbs aufnehmen musste, erinnerte er sich jetzt an die „Wertsicherungsgarantie“. Doch als er im Fondsprospekt nachlas, stellte er überrascht fest, dass die „Wertsicherungsgarantie“ plötzlich „Rücknahmeangebot“ oder „Anteilskaufangebot“ hieß. Und richtig verärgert wurde er darüber, dass selbst dieses „Angebot“ z.B. dann widerrufen werden kann, „wenn die Gesellschaft aufgelöst ist oder die Auflösung beschlossen wird“ oder „Änderungen des Gesellschaftsvertrages […] den Wert der Beteiligung nachteilig beeinflussen“.

 

Der Kommentar
Was seine „Wertsicherungsgarantie“ tatsächlich wert ist, fragt sich Herr R. heute zu Recht. Denn ein aus diversen Gründen widerrufliches Rücknahmeangebot dürfte etwas ganz anderes sein als eine Wertsicherungsgarantie.
Ohne Zweifel hat der Vermittler mit seiner Werbung Herrn R. irregeleitet. Denn im Prospekt des Fonds sind sowohl das aus der Globalvermietung resultierende Risiko als auch der tatsächliche Inhalt des Rücknahmeangebotes ausführlich bezeichnet. Der Vermittler haftet für diese Falschberatung. Aber auch die finanzierende Bank wird sich im Einzelfall die falsche Beratung des Vermittlers entgegen halten lassen müssen. Im Erfolgsfall brauchte Herr R. nichts mehr an die Bank zu zahlen, denn er könnte ihr vorhalten, dass er bei ordnungsgemäßer Beratung gar keinen Anteil am Fonds gekauft hätte. So wäre er am Ende seine Kreditschulden los. Notwendig dafür ist, dass die Finanzierung und der Erwerb des Fondsanteiles ein sog. Verbundgeschäft darstellen, also eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dafür spricht im Fall des Herrn R. einiges. So hatte hier die CITYCON GmbH die Darlehensunterlagen an die Bank weitergeleitet und davon berichtet, dass die Bank „nach den gemachten Erfahrungen“ einen Bearbeitungszeitraum von 10-12 Tagen benötige …

 

Unser Angebot
Wir sind eine von der „Wirtschaftswoche“ im Jahre 2009 ausgezeichnete „Top-Anlegerschutzkanzlei“. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und vertreten bundesweit Immobilienfondsanleger.
Wir geben Ihnen für 50 Euro eine Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten. Wir sagen Ihnen außerdem, welche Kosten bei einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung auf Sie zukommen. Dafür können Sie unverbindlich unseren Fragebogen anfordern.


Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.


Ansprechpartner:

Marko Huth
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: huth@gansel-rechtsanwaelte.de


Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


Fordern Sie einen Kurzfragebogen zur Prüfung Ihres Problems an!

Name, Vorname
E-Mail-Adresse
Wünschen Sie vorab einen Rückruf zur Besprechung Ihres Problems, dann teilen Sie uns bitte Ihre Telefonnummer mit.
Telefon

Wir senden Ihnen den Fragebogen kostenlos und unverbindlich!

Schicken Sie uns den Fragebogen per E-Mail, Fax oder Post ausgefüllt zurück, dann prüfen wir Ihre Ansprüche und unterrichten Sie über die Erfolgsaussichten und die Kosten eines Rechtsstreites.



>> mehr zum Thema Immobilienfonds
23. Mai 2012 - 15:32
Diese Seite weiterempfehlen

Wirtschaftswoche-Logo Top-Anlegeranwälte in Deutschland 2009

mehr Meldungen zum Thema
mehr Artikel zum Thema
Servicebereich:
Special Immobilienfonds

Geschlossene Fonds und Rechtsschutzversicherung

§ 92 Aktiengesetz

Privatbank Reithinger – Das Insolvenzverfahren

Cumulus-Fonds

DBVI-/DFO-Fonds

Falk-Fonds

WGS-Fonds

GVV Bruchköbel Immobilienfonds

DG-Fonds

Vollmacht