Berlin, 30.03.2009: Die Euranova e.G. verklagt Genossenschaftsmitglieder, denen nicht wie versprochen die Eigenheimzulage gewährt wurde, nunmehr auf volle Zahlung ihrer Beteiligungssumme aus eigener Tasche. Wir können Ihnen helfen, die Forderungen abzuwehren.
Euranova e.G. fordert Zahlungsrückstände ein
Die Euranova e.G. macht nunmehr Ernst mit ihrer Ankündigung, rückständige Zahlungen ihrer Mitglieder eintreiben zu wollen. Darüber hatten wir bereits am 02.03.2009 berichtet. Wehren sich die Betroffenen nicht oder hat die Euranova e.G. damit Erfolg vor Gericht, käme zu der Rückforderung der Eigenheimzulage – soweit überhaupt gezahlt - auch noch die Zahlung der ausstehenden Beteiligungssumme auf die Genossenschaftsmitglieder zu. Doch viele betroffene Genossenschaftsmitglieder der Euranova e.G. haben gute Chancen, diese Forderung abzuwehren, da diese Beteiligung in einer Vielzahl von Fällen widerruflich ist.
Haustürgeschäft ermöglicht Zahlungsbefreiung
Wir konnten in fünf Berufungsverfahren das Brandenburgische Oberlandesgericht davon überzeugen, dass es sich beim Beitritt zu einer Kapitalanlagegenossenschaft um ein widerrufliches Haustürgeschäft handelt. Da Anleger der Euranova e.G. meist in einer Haustürsituation zum Beitritt überredet wurden, haben diese gute Chancen, sich für die Zukunft von ihrer Beteiligung zu trennen. In diesem Fall sind die Anleger zum einen von ihren Einzahlungsverpflichtungen befreit und zum anderen müsste die Euranova e.G. sogar das Abfindungsguthaben auszahlen.