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Special: Geschlossene Fonds >> Immobilienfonds
Wichtig für Deutschlandfonds-Anleger: Trotz wirksamer Procurator-Vollmacht besteht oft Anspruch auf Schadenersatz
19.3.2009

Berlin, den 19.03.2009: Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Sie über ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH), das die Vollmacht der Procurator, mit der Anleger das Unternehmen beauftragt haben, Fonds der DFO GmbH & Co. Deutschlandfonds KG und der DFO GmbH & Co. 2. Deutschlandfonds KG zu erwerben, für wirksam erklärt hat. Dennoch haben viele Anleger Anspruch auf Schadenersatz.

 

Das Urteil
Der BGH hat mit Urteil vom 20.01.2009, Az. XI ZR 487/07, entschieden, dass das als „Treuhandauftrag und Vollmacht“ überschriebene Formular (Zeichnungsschein) mit dem die Procurator als Treuhänderin beauftragt wurde, eine Fondsbeteiligung zu erwerben und zu deren Finanzierung ein Darlehen aufzunehmen, nicht zu beanstanden sei. Damit ist diese Vollmacht nicht nichtig und die Verträge können aus diesem Grund nicht angegriffen werden.

 

Der Kommentar
Für uns kommt dieses Urteil nicht überraschend. Wir haben schon in unserem Beitrag vom 06.03.2007 "Procurator versucht geschädigte Anleger von der Wahrnahme ihrer Rechte abzuschrecken" ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nichtige Treuhändervollmacht nur eine von vielen Anspruchsgrundlagen darstellt und wir daher den Anspruch unserer Mandanten auf weitere Fakten und Grundlagen stützen. Dazu gehört der Widerruf nach dem Haustürwiderrufsgesetz und insbesondere der Anspruch auf Schadensersatz wegen unrichtiger Prospekte bzw. wegen Falschberatung und Täuschung durch Vermittler oder die Vertriebsfirma beim Verkauf der Anlage. Das sind nur einige Wege, die unsere Kanzlei erfolgreich beschreitet, um geschädigten Deutschlandfonds-Anlegern zu helfen.

 

Unser Angebot
Wir sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und vertreten bundesweit Deutschlandfonds-Anleger.
Wir geben Ihnen für 50 Euro eine Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten. Wir sagen Ihnen außerdem, welche Kosten bei einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung auf Sie zukommen.

Dafür können Sie unverbindlich und kostenlos unseren Fragebogen anfordern.
 
Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.

 


Ansprechpartner:

Marko Huth
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: huth@gansel-rechtsanwaelte.de


Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


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23. Mai 2012 - 15:30
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