Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte vertritt Sie auf Wunsch auf der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Multi Advisor Fund I GbR (MAF I) am 04.03.2009, 10:00 Uhr, München, Gaststätte „Der Pschorr“. Dieser erneute Termin wurde notwendig, da die Versammlung am 19.02.2009 mangels ausreichend vertretener Stimmen nicht beschlussfähig war.
Die Teilnahme an dieser Gesellschafterversammlung ist deshalb so wichtig, da die MAF I von ihrer prospektierten Erfolgskonzeption der Vier-Säulen-Strategie abweichen will und darüber hinaus bedeutende Änderungen des Gesellschaftsvertrages beabsichtigt. Anleger dieses Fonds müssen insbesondere damit rechnen, mit weiteren zusätzlichen Kosten belastet zu werden.
Unser Angebot: Teilnahme an der Gesellschafterversammlung
Wir bieten Ihnen an, Sie auf dieser Gesellschafterversammlung zu vertreten und Ihr Stimmrecht in Ihrem Interesse wahrzunehmen. Anschließend erhalten Sie von uns einen umfassenden Bericht zur Lage der Gesellschaft.
Für die Vertretung auf der Versammlung, die Ausübung Ihres Stimmrechtes und die Erstellung und Übersendung des Berichtes berechnen wir eine Aufwandsentschädigung von 50,00 Euro.
Übersendung Vollmachtsformular
Sollten Sie Interesse an einer Vertretung bei der Gesellschafterversammlung und unserem Bericht haben, rufen Sie uns bitte unter der Tel.-Nr. 030/2266740 an oder senden eine E-Mail an info@gansel-rechtsanwaelte.de mit dem Vermerk „Gesellschafterversammlung Multi Advisor Fund I GbR“.
Wir prüfen Ihre Beteiligung für 50 Euro
Wir sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und vertreten bundesweit geschädigte MAF-Anleger gegen die Fondsgesellschaft, die Vermittler und die anlagefinanzierenden Banken. Wenn auch Sie Ihre Geldanlage auf die Möglichkeit der verlustfreien Rückabwicklung bzw. auf Schadenersatzforderungen prüfen lassen wollen, übersenden wir Ihnen gern unverbindlich und kostenlos einen Fragebogen.
Nachdem wir Ihre Beteiligung auf Ihre Ansprüche und Erfolgsaussichten geprüft und Sie über die möglichen Kosten der Durchsetzung Ihrer Ansprüche informiert haben, entscheiden Sie, ob Sie von uns anwaltlich vertreten werden möchten.
Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir für Sie die Deckungsanfrage.