Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte infomiert Sie über ein Urteil zum Wohnungseigentumsrecht.
Eigentümer nebeneinanderliegender Wohnungen dürfen diese mit einem Wanddurchbruch verbinden, wenn keine wesentliche Gefahr für die Stabilität des Hauses und den Brandschutz entsteht.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.12.2000, Az.: V ZB 45/00