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Immobilie und Grundstück >> WEG-Auseinandersetzung
Zusammenlegung von Eigentumswohnungen
23.12.2000

Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte infomiert Sie über ein Urteil zum Wohnungseigentumsrecht.

Eigentümer nebeneinanderliegender Wohnungen dürfen diese mit einem Wanddurchbruch verbinden, wenn keine wesentliche Gefahr für die Stabilität des Hauses und den Brandschutz entsteht.


Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.12.2000, Az.: V ZB 45/00


Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de

>> mehr zum Thema WEG-Auseinandersetzung
23. Mai 2012 - 15:28
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