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Special: Geschlossene Fonds >> Immobilienfonds
Fundus-Fonds in Turbulenzen
13.2.2009

Die Fundus-Fonds und Anno August Jagdfeld, der Gründer der Immobiliengruppe Fundus, sind deutschlandweit bekannt. Anlageobjekte wie das Hotel Adlon in Berlin (Fundus Fonds 31) oder das Grand Hotel Heiligendamm (Fundus Fonds 34) zählen sogar international zu den ersten Adressen in der Hotellerie. Neben First-Class-Hotels in bester Lage hat die Fundusgruppe aber auch edle Wohn- und Büropaläste für seine Anleger zu bieten.
„Aus Ideen werden Räume, aus Träumen werden Fakten.“ – so lautet das Motto auf der Homepage der Fundus-Gruppe. Wovon der Chef der Fundus-Gruppe träumt, weiß man nicht. Doch dass die Fundus-Anleger die versprochenen Renditen erwarten, ist ein Fakt, der nicht zum Traum werden sollte.

 

Schlechte Nachrichten – schlechte Aussichten?
Die letzte Meldung der Fundus-Gruppe auf ihrer Internetseite stammt vom 5. Juli 2007 und berichtet stolz über ein jüngstes Beteiligungsangebot, das Steigenberger Strandhotel Zingst (Fundus Fonds 36). Doch seither ist der Fundus-Gruppe und ihren Anlegern nicht nur Gutes widerfahren.

  • Das Verbrauchermagazin „Finanztest“ (3/2007) meldet: „Enttäuschte Anleger verschiedener Fundus-Fonds setzen sich gegen den Chef der Fundus-Gruppe, Anno August Jagdfeld, zur Wehr. Jagdfeld habe mit ihrem Geld Objekte wie das Hotel Adlon in Berlin, die Gutenberg-Galerie in Leipzig oder das Grand Hotel Heiligendamm gebaut und daran gut verdient. Dagegen hätten viele der 56.000 Anleger geringe oder gar keine Ausschüttungen erhalten. Ersten Widerstand leistete ein Zusammenschluss von Investoren des Fundus-Fonds 29 …“
  • Das Verbrauchermagazin „Finanztest“ setzt daraufhin die Fundus-Fonds 27, 29 und 34 auf die Warnliste, da es sich um „risikobehaftete geschlossene Immobilienfonds“ handele, die „weit hinter den Erwartungen der Anleger zurückblieben“.
  • Die Gutenberg-Galerie in Leipzig (Fonds 29) wurde im Januar 2009 mit Verlust versteigert. 
  • Die Kempinski AG kündigte im Januar 2009 ihren Managementvertrag für das Grand Hotel Heiligendamm (Fundus Fonds 34).
  • Die Kempinski AG hat eine Klage gegen Fundus eingereicht, um die angeblich geplante Übertragung des Namens Adlon auf andere Geschäfte als das Hotel Adlon (Berlin) zu verbieten.

Diese Entwicklung verheißt nichts Gutes. Bereits jetzt bekommen Anleger von Fundus-Fonds keine oder geringere als ursprünglich geplante Ausschüttungen. Die gegenwärtige Finanz- und Wirtschaftskrise dürften die Situation im Bereich der Luxusimmobilien kaum verbessern. Es wird gewahr, dass allen Anlegern geschlossener Immobilienfonds grundsätzlich nicht nur der Ausfall ihrer prospektierten Ausschüttungen droht, sondern immer auch der Totalverlust ihrer eingezahlten Gelder.
Eine fachanwaltliche Beratung im Vorfeld des worst case ist deshalb sinnvoll, da es im Falle einer Insolvenz für geschädigte Anleger ungleich schwieriger ist, den Schaden zu begrenzen.

 

Ansprüche prüfen lassen
Zunächst haften die Vermittler und Finanzberater, das können auch Banken sein, wenn sie ihre Kunden falsch oder unzureichend beraten haben. Sie müssen sich fragen lassen, ob sie die Fundus-Anleger anlage- und anlegergerecht beraten haben. Beratungspflichten werden z.B. schon dadurch verletzt, wenn für die Beratung lediglich ein „Kurzprospekt“ verwendet wird, der keine ausreichenden Risikohinweise enthält und dieses Defizit nicht durch mündliche Belehrung aufgewogen wird. So sind Kunden z.B. auch über das Risiko der Rückforderung von erhaltenen Ausschüttungen nach § 172 Abs. 4 HGB (persönliche Haftung des Kommanditisten) hinzuweisen.
Vermittler und Finanzberater müssen außerdem die von ihnen verkauften Beteiligungen vor der Vermittlung an ihre Kunden auf Plausibilität geprüft haben. So hat der Berater z.B. zu prüfen, inwieweit Ausschüttungen sicher sind. Zu seinen Pflichten gehört im Übrigen auch, seine Kunden über eine ggf. vorhandene negative Presse zu informieren.
Neben Ansprüchen gegen Vermittler und Finanzberater sind auch Ansprüche gegen die Bauträgergesellschaft, die Treuhandgesellschaft oder die Fondsgesellschaft möglich.
Anleger, die ihre Beteiligung kreditfinanziert haben, sollten prüfen lassen, ob sie sich durch einen Widerruf nach dem  Haustürwiderrufsgesetz von den bestehenden Kreditverbindlichkeiten befreien können oder weil sie vom Vermittler arglistig getäuscht wurden. Hat die Bank den Fondsanteil vermittelt, haftet sie bei unzureichender Aufklärung auch auf Schadensersatz aus den Grundsätzen der Vermittler- und Beraterhaftung.

 

Wir prüfen Ihre Beteiligung für 50 Euro
Wir sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und vertreten bundesweit Anleger von geschlossenen Immobilienfonds.
Fundus-Anleger, die Probleme mit ihrer Anlage haben, sollten sich ausführlich beraten lassen.
Wir prüfen Ihre Ansprüche, geben Ihnen konkrete Empfehlung für das weitere Vorgehen und klären Sie über die Möglichkeit der Rückabwicklung Ihrer Fondsbeteiligung sowie Ihre möglichen Ansprüche auf Schadenersatz auf. Dafür übersenden wir Ihnen gern unverbindlich und kostenlos einen Fragebogen.


Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.


Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de


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23. Mai 2012 - 15:24
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