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Bank- und Kreditrecht >> Immobiliendarlehen
GMAC-RFC Bank ohne Lizenz seit 1. Oktober 2008
12.2.2009

Berlin, den 12.02.2009: Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte vertritt Kunden der GMAC-RFC Bank GmbH.

 

Finanzierung von Eigentumswohnungen durch die GMAC-RFC Bank
Die GMAC-RFC (General Motors Acceptance Corporation Residential Funding Corporation) ist bzw. war seit einigen Jahren im großen Stil auf dem deutschen Markt tätig. Die standardisierte Vollfinanzierung für Eigennutzer und Kapitalanleger, insbesondere aber die Finanzierung von denkmalgeschützten und vermieteten Eigentumswohnungen in den neuen Bundesländern gehörte zum Kerngeschäft dieser Bank. Beim Verkauf dieser Immobilien „empfahlen“ die Vermittler ihren Kunden die Finanzierung durch die GMAC-RFC Bank GmbH.
 
Vermittlung von Eigentumswohnungen zur Vermögensbildung und Altersvorsorge
Diese Immobilien wurden den Verbrauchern von Finanz- und Immobilienvertrieben als langfristige Anlage zur Vermögensbildung und Altersvorsorge angeboten. Insbesondere die staatliche Förderung durch das Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ und die hohen steuerlichen Entlastungen sollten diese Immobilienanlagen besonders lukrativ und sicher machen.
 
Bei Falschberatung Schadenersatzanspruch
Sollten Sie bei der Vermittlung einer denkmalgeschützten Wohnung nebst Bereitstellung eines Kredites durch die GMAC-RFC Bank GmbH durch den Vermittler oder Verkäufer falsch beraten oder nicht vollständig über alle wichtigen Aspekte des Kaufes informiert worden sein, so haftet der Anlageberater/Vermittler, unter Umständen auch der Verkäufer. Sie haben dann Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als hätten Sie die Eigentumswohnung nicht erworben. Hat die GMAC-RFC Bank GmbH daran nachweisbar mitgewirkt, muss auch sie sich entsprechenden Forderungen stellen.


Unser Angebot zur Prüfung Ihrer Anlage
Wir sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und vertreten bundesweit geschädigte Käufer von kreditfinanzierten Eigentumswohnungen.
Wir geben Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten. Wir sagen Ihnen, welche Kosten bei einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung auf Sie zukommen.


Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


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10. Februar 2012 - 19:51
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