Am 28.01.2009 sollte eine ordentliche Gesellschafterversammlung der Capital Advisor Fund II GbR (CAF II) stattfinden. Mangels ausreichend vertretener Stimmen war die Versammlung jedoch nicht beschlussfähig.
Als neuer Termin wurde der 16.02.2009, 10:00 Uhr, München, Gaststätte „Der Pschorr“ festgelegt. Diese Gesellschafterversammlung ist mit den dann anwesenden Stimmen beschlussfähig.
Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte vertritt Sie auf Wunsch auf dieser Versammlung. Die Teilnahme ist deshalb so wichtig, da die CAF sowohl eine gravierende Änderung ihrer Anlagestrategie als auch bedeutende Änderungen des Gesellschaftsvertrages beabsichtigt. Anleger dieses Fonds müssen insbesondere damit rechnen, für Verluste der Gesellschaft mit Nachzahlungen (Ausgleichsanspruch der Gesellschaft) als auch weiteren zusätzlichen Kosten belastet zu werden.
Unser Angebot: Teilnahme an der Gesellschafterversammlung
Wir bieten Ihnen an, Sie auf der Gesellschafterversammlung des Capital Advisor Fund II GbR (CAF) am 16.02.2009, 10.00 Uhr, in der Gaststätte "Der Pschorr" in München, Viktualienmarkt 15, zu vertreten.
Wir werden in dieser Versammlung Ihr Stimmrecht in Ihrem Interesse wahrnehmen. Anschließend erhalten Sie von uns einen umfassenden Bericht zur Lage der Gesellschaft.
Für die Vertretung bei der Versammlung, die Ausübung Ihres Stimmrechtes und die Erstellung und Übersendung des Berichtes berechnen wir eine Aufwandsentschädigung von 50,00 Euro.
Übersendung Vollmachtsformular
Sollten Sie Interesse an einer Vertretung bei der Gesellschafterversammlung und unserem Bericht haben, rufen Sie uns bitte unter der Tel.-Nr. 030/2266740 an oder senden eine E-Mail an info@gansel-rechtsanwaelte.de mit dem Vermerk „Gesellschafterversammlung Capital Advisor Fund II GbR“.
Wir prüfen Ihre Beteiligung für 50 Euro
Wir sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und vertreten bundesweit geschädigte CAF-Anleger gegen die Fondsgesellschaft, die Vermittler und die anlagefinanzierenden Banken. Wenn auch Sie Ihre Geldanlage auf die Möglichkeit der verlustfreien Rückabwicklung bzw. auf Schadenersatzforderungen prüfen lassen wollen, übersenden wir Ihnen gern unverbindlich und kostenlos einen Fragebogen.
Nachdem wir Ihre Beteiligung auf Ihre Ansprüche und Erfolgsaussichten geprüft und Sie über die möglichen Kosten der Durchsetzung Ihrer Ansprüche informiert haben, entscheiden Sie, ob Sie von uns anwaltlich vertreten werden möchten.
Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir für Sie die Deckungsanfrage.
Schicken Sie uns den Fragebogen per E-Mail, Fax oder Post ausgefüllt zurück, dann prüfen wir Ihre Ansprüche und unterrichten Sie über die Erfolgsaussichten und die Kosten eines Rechtsstreites.