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Geldanlagen >> Aktien und Aktienfonds
Süddeutscher Aktienclub: Gericht erlässt Arrest in das Vermögen
30.1.2009

Berlin, den 30.01.2009: Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte hat Vermögenswerte des Süddeutschen Aktienclubs (SDAC) vor dem Landgericht Mannheim im Wege des Arrestverfahrens gesichert.

 

SDAC verweigert Zahlung und reagierte nicht
Unser Mandant kündigte seine Mitgliedschaft gegenüber dem SDAC und forderte diesen auf, den auf seinem Depot befindlichen Betrag auszuzahlen. Nachdem der SDAC darauf nicht reagierte, wandte sich der Anleger an unsere Kanzlei mit Bitte um anwaltlichen Beistand. Trotz der dann gegebenen Zusicherung des SDAC, den Depotwert auszuzahlen, kam es nicht dazu. Da insofern der dringende Verdacht bestand, dass der SDAC seine wesentlichen Vermögensgegenstände dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen versucht, weil er sämtliche Kommunikationsmöglichkeiten abgeschafft hat und nicht mehr zu erreichen ist, war der Antrag auf Verhängung des dinglichen Arrests in das Vermögen des SDAC geboten.

 

Landgericht verhängte Arrest

Das Landgericht Mannheim folgte unserer Auffassung und verhängte nach Anerkenntnis den  dinglichen Arrest in das Vermögen des SDAC zum Schutz unseres Mandanten. Mit dem Ausspruch des dinglichen Arrests sind die Geldforderungen – soweit noch vorhanden - unseres Mandanten gegenüber dem SDAC gesichert. Die Vollstreckung unserer Forderungen ist nunmehr während der sich anschließenden rechtlichen Aufarbeitung gesichert.

 

Wir prüfen Ihre Beteiligung für 50 Euro
Wir sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und vertreten bundesweit geschädigte Anleger. Wenn auch Sie eine Geldanlage auf die Möglichkeit der verlustfreien Rückabwicklung bzw. auf Schadenersatzforderungen prüfen lassen wollen, übersenden wir Ihnen gern unverbindlich und kostenlos einen Fragebogen.
Nachdem wir Ihre Beteiligung auf Ihre Ansprüche und Erfolgsausichten geprüft und Sie über die möglichen Kosten der Durchsetzung Ihrer Ansprüche informiert haben, entscheiden Sie, ob Sie von uns anwaltlich vertreten werden möchten.

 

Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage. 


Ansprechpartner:

André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de


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23. Mai 2012 - 15:22
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