Berlin, den 29.12.2008. Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte vertritt Sie auf Wunsch auf der Gesellschafterversammlung des Capital Advisor Fund II GbR (CAF). Die Teilnahme an dieser Versammlung ist deshalb so wichtig, da die CAF sowohl eine gravierende Änderung ihrer Anlagestrategie als auch bedeutende Änderungen des Gesellschaftsvertrages beabsichtigt. Anleger dieses Fonds müssen insbesondere damit rechnen, für Verluste der Gesellschaft mit Nachzahlungen (Ausgleichsanspruch der Gesellschaft) als auch weiteren zusätzlichen Kosten belastet zu werden.
Unser Angebot: Teilnahme an der Gesellschafterversammlung
Wir bieten Ihnen an, Sie auf der Gesellschafterversammlung des Capital Advisor Fund II GbR (CAF) am 28.01.2009, 10.00 Uhr, in der Gaststätte "Der Pschorr" in München, Viktualienmarkt 15, zu vertreten.
Wir werden in dieser Versammlung Ihr Stimmrecht in Ihrem Interesse wahrnehmen. Anschließend erhalten Sie von uns einen umfassenden Bericht zur Lage der Gesellschaft.
Für die Vertretung bei der Versammlung, die Ausübung Ihres Stimmrechtes und die Erstellung und Übersendung des Berichtes berechnen wir eine Aufwandsentschädigung von 50,00 Euro.
Übersendung Vollmachtsformular
Sollten Sie Interesse an einer Vertretung bei der Gesellschafterversammlung und unserem Bericht haben, bitten wir um Rücksendung des unterzeichneten Vollmachtsformulars (siehe unten). Eine Rücksendung des Vollmachtsformulars per Fax an die 030/22667499 oder als Anhang via E-Mail an info@gansel-rechtsanwaelte.de mit dem Vermerk „Gesellschafterversammlung Capital Advisor Fund II GbR“ sowie die Mitteilung der Anschrift nebst Tel.-Nr. und die Angabe der bisher gezahlten Beteiligungsumme ist ausreichend.
Wir prüfen Ihre Beteiligung für 50 Euro
Wir sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und vertreten bundesweit geschädigte CAF-Anleger gegen die Fondsgesellschaft, die Vermittler und die anlagefinanzierenden Banken. Wenn auch Sie Ihre Geldanlage auf die Möglichkeit der verlustfreien Rückabwicklung bzw. auf Schadenersatzforderungen prüfen lassen wollen, übersenden wir Ihnen gern unverbindlich und kostenlos einen Fragebogen.
Nachdem wir Ihre Beteiligung auf Ihre Ansprüche und Erfolgsaussichten geprüft und Sie über die möglichen Kosten der Durchsetzung Ihrer Ansprüche informiert haben, entscheiden Sie, ob Sie von uns anwaltlich vertreten werden möchten.
Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir für Sie die Deckungsanfrage.
Schicken Sie uns den Fragebogen per E-Mail, Fax oder Post ausgefüllt zurück, dann prüfen wir Ihre Ansprüche und unterrichten Sie über die Erfolgsaussichten und die Kosten eines Rechtsstreites.