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Berlin, den 23.12.2008: Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Sie über einen Antrag der Partei der Grünen im Bundestag, der eine Verschärfung der Regeln für den Zertifikate-Handel vorsah, um Anleger besser zu schützen. Anleger müssen bis auf Weiteres auf besseren Schutz verzichten Zum Schutz der Anlegerinnen und Anleger bei Zertifikaten hatten Abgeordnete der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Antrag in den Bundestag eingebracht (BT-Drs. 16/11226). Dieser Antrag sah vor, die Bundesregierung aufzufordern, Emittenten von Zertifikaten künftig zur Veröffentlichung eines vereinfachten, rechtlich verbindlichen Prospekts zu verpflichten, um insbesondere der Kostenintransparenz beim Erwerb von Zertifikaten entgegenzuwirken und die Produktvergleichbarkeit für Anleger zu erleichtern. Ferner sollte gewährleistet werden, dass ein Zertifikatinvestment nicht die Umgehung von Anlegerschutzmechanismen ermögliche. Dieser Antrag scheiterte am 5.12.2008 im Deutschen Bundestag. Die Koalitionsfraktionen wollten die Entwicklung zunächst erst weiter beobachten und keine vorschnellen Entscheidungen treffen … Unser Angebot Wir sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und bundesweit tätig. Wir prüfen Ihren Fall und geben Ihnen für 50 Euro eine Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten und sagen Ihnen, welche Kosten bei einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung auf Sie zukommen. Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.
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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
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