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Special: Geschlossene Fonds >> Immobilienfonds
Cumulus Immobilienfonds „Neue Bundesländer Nr. 1 GdbR“: Nach Scheitern des Sanierungskonzepts sollten Anleger ihre Beteiligung fachanwaltlich prüfen lassen!
12.12.2008

Berlin, den 12.12.2008: Die ALWOG, die Immobilienverwaltungs-Gesellschaft mbH, musste jüngst den Gesellschaftern des Cumulus Immobilienfonds „Neue Bundesländer Nr. 1 GdbR“ mitteilen, dass das Sanierungskonzept für den angeschlagenen Fonds gescheitert sei. Für den 21.01.2009 wurde deshalb eine Gesellschafterversammlung einberufen, um Handlungsvarianten zu besprechen.

 

Fondsgesellschafter müssen mit Verlusten rechnen
Die Gesellschafter des Cumulus Immobilienfonds „Neue Bundesländer Nr. 1 GdbR“ sind an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes beteiligt. Das bedeutet für jeden Anleger, dass er nicht nur an den Gewinnen der Gesellschaft, sondern auch an deren Verlusten unmittelbar beteiligt ist. Nach dem Scheitern des Sanierungskonzeptes droht den Gesellschaftern nun neben dem Verlust ihrer Einlagen weiterer Schaden durch mögliche Forderungen der Banken.
 
Was ist auf der Gesellschafterversammlung zu erwarten?
Eine sehr wahrscheinliche Handlungsvariante besteht in der Verwertung der Fondsimmobilien durch Verkauf. Man darf erwarten, dass die Geschäftsführung auf der Gesellschafterversammlung konkrete Angaben zum aktuellen Verkehrswert der Immobilien macht. Anleger dürfen allerdings kaum erwarten, dass ein Gewinn aus den Immobilienverkäufen in Aussicht gestellt wird.

 

Bei Fremdfinanzierung Ansprüche gegen die Bank möglich
Sollten Sie Ihre Cumulus-Fondsbeteiligung durch ein Darlehen finanziert haben, wäre es ratsam, Ihre Ansprüche gegen die Bank bzw. Sparkasse unverzüglich prüfen zu lassen. Wenn wir für Sie eine vollständige Rückabwicklung des Darlehensvertrages durchsetzen, müssen Sie das zur Beitrittsfinanzierung aufgenommene Darlehen nicht mehr an das Kreditinstitut zurück zahlen. Darüber hinaus können Sie dann auch eine Rückzahlung der in den letzten Jahren an die Bank gezahlten Zinsen verlangen.
Selbst dann, wenn sie Ihr Darlehen bereits zurück gezahlt haben sollten, können Anleger in den meisten Fällen noch eine Rückzahlung ihrer Darlehensvaluta von der Bank bzw. Sparkasse verlangen.

 

Neu ab 1. März 2009:

Wir prüfen Ihre Beteiligung kostenlos
Wir sind eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte und fachanwaltlich qualifizierte Kanzlei, die bundesweit Cumulus-Anleger vertritt.
Wir geben Ihnen eine Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten. Wir sagen Ihnen, welche Kosten bei einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung auf Sie zukommen.
Ziel unserer Prüfung ist es, Sie darüber aufzuklären, ob Ansprüche der Gläubigerbanken des Fonds gegen Sie bestehen und Ihnen aufzuzeigen, wie solche Ansprüche erfolgreich abgewehrt werden können. Wenn Sie ein Darlehen aufgenommen haben, prüfen wir auch mögliche Ansprüche gegen die Bank.

 

 

Hinweis: Zum Jahresende verjähren bei einer Vielzahl von Anlegern Ansprüche. Daher sollten Sie unverzüglich handeln.


Ansprechpartner:

Sabine Hochmuth
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: hochmuth@gansel-rechtsanwaelte.de


Jana Meister
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: meister@gansel-rechtsanwaelte.de

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23. Mai 2012 - 15:17
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