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Special: Geschlossene Fonds >> Immobilienfonds
DBVI-Anleger: Raten- und Stundungsvereinbarung nicht ungeprüft unterschreiben!
9.12.2008

Berlin, den 09.12.2008: Viele DBVI-Anleger (Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG) bekommen dieser Tage Post vom Insolvenzverwalter über das Vermögen der Privatbank Reithinger, Herrn Rechtsanwalt Heinrich Müller-Feyen. Darin enthalten ist entweder eine Aufforderung, sich um auslaufende Darlehensverträge zu kümmern oder, wenn schon Kontakt mit der Insolvenzverwaltung aufgenommen wurde, bereits  eine „Raten- und Stundungsvereinbarung“, die unterzeichnet werden soll. 
 
Rechtsfolgen der Unterzeichnung
Die Raten- und Stundungsvereinbarung enthält das Anerkenntnis einer konkret bezifferten Schuld, d.h. der geschädigte Anleger verpflichtet sich, an den Insolvenzverwalter eine bestimmte Summe zu zahlen. Mit Unterzeichnung der Raten- und Stundungsvereinbarung erkennt der Anleger eine Verpflichtung an, die ihm möglicherweise gar nicht obliegt. Deutlich gesagt: War er bislang nicht zur Zahlung der geforderten Summe verpflichtet, wäre er es nun. Sollte sich später herausstellen, dass er unnötigerweise gezahlt hat, dann dürfte es erheblich schwerer bis unmöglich werden, diesen Fehler zu korrigieren. 
Aus diesem Grunde ist jedem Betroffenen zu empfehlen, vor Zahlung einer Schuld, die möglicherweise nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, seinen Fall prüfen zu lassen.

 

Unser Angebot
Wir sind eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte und fachanwaltlich qualifizierte Kanzlei, die bundesweit DBVI-Anleger vertritt.
Wir prüfen Ihren Fall und geben Ihnen für 50 Euro eine Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten und sagen Ihnen.

 

Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.


Ansprechpartner:

Marko Huth
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: huth@gansel-rechtsanwaelte.de


Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


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23. Mai 2012 - 15:17
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